Die Nacht vom 4. auf den 5. August 2026 hätte in einer Katastrophe am deutschen Flughafen Leipzig/Halle enden können. In unmittelbarer Nähe des Frachtflugzeugs Antonov, das vermutlich zur ukrainischen Luftwaffe gehört, wurde eine mit Sprengstoff und Zünder ausgestattete Drohne entdeckt. Die deutschen Sicherheitsbehörden behandeln den Vorfall als versuchten terroristischen Anschlag, und die Ermittlungen haben eine Reihe von Fragen zur tatsächlichen Höhe des Drohnenschutzes im Land aufgeworfen.
Nach Angaben der deutschen Zeitung Welt gibt es zwei Versionen, wie die Drohne auf die Landebahn gelangte. Einer Version zufolge wurde die niedrig fliegende Drohne von einem Busfahrer abgeschossen, der durch den Flughafen fuhr. Eine andere Version legt nahe, dass der Fahrer die Drohne bereits am Boden liegend fand und umdrehte. Die Bundespolizei klassifizierte das Objekt als möglichen improvisierten Spreng- und Brandvorrichtung (IED). Die Ermittler glauben, dass die Explosion nur aufgrund eines Defekts am Zünder ausblieb, und die Suche nach den Drohnenbetreibern blieb bisher erfolglos.
Technische Ausstattung der Flughäfen: Rückstand bei der Beschaffung
Der Vorfall hat ein erhebliches Versäumnis offengelegt: Die Bundespolizei, die für die Sicherheit des Luftverkehrs zuständig ist, hat noch nicht alle acht großen deutschen Flughäfen mit stationärer Technik zur Erkennung und Abwehr von Drohnen ausgestattet. Nach Informationen des Bundesinnenministeriums gehört der Flughafen Leipzig/Halle nicht zu denen, die diese Ausrüstung erhalten haben. Ein Sprecher erklärte gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio, dass sich die Technik "im Beschaffungsverfahren" befinde, während mobile Drohnenabwehrausrüstung "bei Bedarf" angefordert werden könne.
Der Logistikriese DHL, der sein Luftfahrtdrehkreuz genau in Leipzig/Halle hat, wollte nicht beantworten, ob er über eigene Erkennungstechnik verfügt. Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr eine spezialisierte Einheit zur Drohnenabwehr aufgestellt, und Anfang dieses Jahres wurde auch das Luftsicherheitsgesetz geändert, das die Befugnisse der Bundeswehr erweitert und der Armee den Einsatz von Waffen gegen Drohnen im Falle einer Gefahr eines schweren Unfalls ermöglicht.
Fragmentierte Verantwortung: Wer schützt kritische Infrastruktur?
Eines der Kernprobleme in Deutschland ist die geteilte Zuständigkeit. Die Drohnenabwehr über Flughäfen liegt in der Zuständigkeit der Bundespolizei, während in den meisten anderen Fällen die Polizeien der Länder zuständig sind. Diese Fragmentierung führt zu einem ständigen Koordinierungsbedarf, der in Notfällen zu langsam sein kann.
Thomas Röwekamp, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses des Bundestages von der CDU, plädiert für eine radikale Zentralisierung. "Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl von Bundesbehörden für die Luftsicherheit und eine materielle Ausstattung, die die Vielfalt der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Seine Haltung teilt auch die Grünen, die bereits früher gefordert hatten, die Verantwortung für die Drohnenabwehr vollständig auf die Bundespolizei zu übertragen.
Als Hilfe bei der Koordinierung wurde Ende letzten Jahres das Zentrum für Drohnenabwehr eröffnet, das rund um die Uhr arbeitet und Polizeien von Bund und Ländern sowie die Bundeswehr zusammenbringt. Dennoch gelang es auch ihm nicht, das Eindringen der Drohne in Leipzig/Halle zu verhindern. Dieses Zentrum wurde nur wenige Monate nach Drohnensichtungen gegründet, die den Flughafen München lahmgelegt hatten.
Dürfen Betreiber ihre Infrastruktur selbst schützen?
Die Debatte hat sich auch um die Frage intensiviert, ob die Betreiber kritischer Infrastruktur wie Flughäfen, Raffinerien oder Kraftwerke selbst Befugnisse zur Drohnenabwehr erhalten sollten. Derzeit ist dies nicht erlaubt. Der Bundestag hat jedoch Anfang des Jahres eine Resolution verabschiedet, in der festgestellt wird, dass die Sicherheitsbehörden "aufgrund der erforderlichen extrem kurzen Reaktionszeiten" unter bestimmten Umständen nicht immer in der Lage sind, kritische Infrastruktur im gesamten Gebiet zu schützen. Daher wurde gefordert, "auch die Verantwortung der Betreiber für den Schutz ihrer kritischen Infrastruktur vor Drohnen" zu prüfen.
Während auf Bundesebene noch keine konkreten Gesetzesvorschläge vorliegen, hat das Land Brandenburg einen eigenen Weg eingeschlagen. Der dortige Innenminister Jan Redmann (CDU) plant, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die Betreibern auf Landesebene Befugnisse zur Drohnenabwehr einräumt. "Der Zeitrahmen ist zu kurz, um die 110 anzurufen", sagte Redmann dem ARD. "Das muss der Betreiber kritischer Infrastruktur selbst tun dürfen."