Medizinische Befunde von Patienten, die Untersuchungen in privaten Polikliniken und Praxen durchführen lassen, werden noch ein halbes Jahr lang nicht im öffentlichen Gesundheitssystem sichtbar sein. Die Frist für den Anschluss privater Gesundheitsdienstleister an das Informationssystem CEZIH wurde auf den 1. Januar 2027 verschoben, bestätigte das Gesundheitsministerium gegenüber der Novi list.
Die Frist wurde bereits zum zweiten Mal verlängert, zunächst von Januar auf Juli dieses Jahres und dann auf Anfang 2027. Das bedeutet, dass Daten über Untersuchungen im privaten Sektor dem öffentlichen Gesundheitswesen noch sechs Monate lang nicht zur Verfügung stehen, ebenso wie Informationen darüber, wann ein im öffentlichen Gesundheitswesen beschäftigter Arzt Leistungen bei einem privaten Anbieter erbracht hat.
Warum der Anschluss wichtig ist
Das Hauptziel der Verbindung privater Anbieter mit CEZIH ist ein schnellerer Austausch medizinischer Dokumentation, damit Untersuchungen, die ein Patient bei einem privaten Anbieter durchgeführt hat, im öffentlichen Sektor nicht unnötig wiederholt werden. Die Überwachung des Engagements von Krankenhausärzten in privaten Polikliniken ist der zweite wichtige Aspekt, da Einblicke in Befunde privater Untersuchungen deren tägliche Arbeitsbelastung in beiden Positionen offenlegen.
Gesundheitsministerin Irena Hrstić hatte bereits im Sommer letzten Jahres privaten Polikliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen die Pflicht angekündigt, sich anzuschließen und Daten an CEZIH zu senden. Technische Dokumente für die Anpassung privater Software an CEZIH wurden vom Gesundheitsministerium im September 2025 veröffentlicht, während die Ankündigung des Beginns der Verbindungsprüfungen durch den HZZO Ende des Jahres erfolgte. Bis heute ist dies nicht geschehen, sodass Patienten ihre Befunde aus privaten Polikliniken weiterhin in Papierform mit sich führen müssen.
Ministerium hat keine Angaben zur Anzahl der angeschlossenen Einrichtungen
Auf die Frage, wie viele private Gesundheitseinrichtungen, die keine Vertragspartner des HZZO sind, bisher an CEZIH angeschlossen sind, hat das Gesundheitsministerium keine Antwort. "Private Anbieter befinden sich weiterhin im Anschlussprozess. Die Frist für den Anschluss ist der 1. Januar 2027", teilte das Ministerium mit.
Der Leitfaden definiert insbesondere, welche Informationen über CEZIH übermittelt werden, nämlich Berichte nach Besuchen in privaten Ambulanzen, Entlassungsbriefe sowie Befunde aus privaten Facharztpraxen. Der Bericht nach einer Untersuchung wird administrative Daten enthalten, die der Identifizierung von Patient, Einrichtung und Arzt dienen, sowie medizinische Daten.
Strafen und europäischer Rahmen
Obwohl es Unmut über die neue Pflicht gab, wird kein privater Gesundheitsanbieter sie umgehen können. Gemäß dem Gesetz über Daten und Informationen im Gesundheitswesen müssen alle Gesundheitsdienstleister, einschließlich privater Einrichtungen ohne Vertrag mit dem HZZO, Gesundheitsdaten über CEZIH austauschen. Die Strafe für Gesundheitseinrichtungen, die keine Daten mit CEZIH austauschen, beträgt etwa 7.000 Euro.
Das Gesundheitsministerium plant auch die Anpassung des Systems an europäische Vorschriften. "Gemäß der Verordnung 2025/327 zur Einrichtung des Europäischen Raums für Gesundheitsdaten wird öffentlichen, privaten und gemeinnützigen Einrichtungen sowie einzelnen Forschern der Zugang zu Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation, Politikgestaltung, Bildungszwecke, Patientensicherheit, regulatorische Aktivitäten oder personalisierte Medizin ermöglicht", so das Ministerium.
Im Rahmen der verpflichtenden Lieferungen von CEZIH-Erweiterungen ist auch die Erstellung eines Datenlagers zur Überwachung von Behandlungsergebnissen, zur Erstellung verschiedener Berichte und zur Überwachung der Mitarbeitereffektivität sowie die Entwicklung und Implementierung eines Moduls zur Anonymisierung von Daten geplant.