Der Ermittlungsrichter des Gespanschaftsgerichts in Split hat Untersuchungshaft gegen einen 57-jährigen Mann aus der Gespanschaft Split-Dalmatien angeordnet, der verdächtigt wird, Polizeibeamten mit dem Tod gedroht und in seiner Wohnung unbefugt Sprengkörper besessen zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft der Republik Kroatien (DORH) mit.
Drohungen und Hausdurchsuchung
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Split richtete der kroatische Staatsbürger, geboren 1969, am 22. Juli 2026 Todesdrohungen gegen eine größere Anzahl von Polizeibeamten im Gebiet der Gespanschaft Split-Dalmatien. Nachdem die Polizei angemessene Maßnahmen ergriffen hatte, folgte eine Durchsuchung seiner Wohnung. Dabei wurden Sprengkörper gefunden und beschlagnahmt, deren Besitz für Bürger gesetzlich verboten ist.
Ihm zur Last gelegte Straftaten
Der Mann wurde in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft in Split wegen des Verdachts auf zwei Straftaten vernommen. Die erste ist Bedrohung, die zweite unerlaubter Besitz, Herstellung und Beschaffung von Waffen und Sprengstoffen. Beide Straftaten sind im Strafgesetzbuch der Republik Kroatien vorgesehen und können mit Freiheitsstrafen geahndet werden, jedoch wurde der konkrete Strafrahmen für diesen Fall in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft nicht genannt.
Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr
Nach der Vernehmung beantragte die Staatsanwaltschaft in Split beim Ermittlungsrichter des Gespanschaftsgerichts in Split die Anordnung von Untersuchungshaft. Als einziger genannter Grund für die Inhaftierung des Verdächtigen wurde die Wiederholungsgefahr angeführt. Der Ermittlungsrichter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete Untersuchungshaft an.
Kontext: Drohungen gegen Polizisten als Straftat
Drohungen gegen Polizeibeamte in Ausübung ihres Dienstes werden im kroatischen Rechtssystem als Straftat der Bedrohung behandelt, wobei der Umstand, dass die Opfer Amtspersonen sind, erschwerend bei der Strafzumessung wirken kann. Der Besitz von Sprengkörpern ohne entsprechende Genehmigung verschlechtert die rechtliche Position des Verdächtigen zusätzlich. Die genaue Art der gefundenen Sprengkörper wurde in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft nicht genannt, ebenso wenig die Umstände, unter denen die Drohungen ausgesprochen wurden.
Ermittlungen laufen
Mit der Anordnung der Untersuchungshaft tritt das Verfahren in die Ermittlungsphase ein, in der die Staatsanwaltschaft Beweise für eine mögliche Anklageerhebung sammelt. Weitere Schritte im Verfahren sowie ein mögliches Datum der Anklageerhebung wurden in den verfügbaren Informationen nicht genannt. Von der Verteidigung des Verdächtigen gab es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Stellungnahme.