72-Jähriger in Untersuchungshaft
Rentner aus Petrinja verdächtigt, ein Tier gequält zu haben, bei einer Hausdurchsuchung wurde ein kleines Waffenarsenal gefunden.
Rentner aus Petrinja verdächtigt, ein Tier gequält zu haben, bei einer Hausdurchsuchung wurde ein kleines Waffenarsenal gefunden.
Die Staatsanwaltschaft in Sisak hat einen 72-jährigen Mann aus der Region Petrinja vernommen und Untersuchungshaft wegen des Verdachts auf Tötung und Quälerei von Tieren sowie unerlaubten Besitzes von Waffen und Sprengstoffen angeordnet. Laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft hat der Mann einen wilden Fuchs in einem Käfig gefangen und dann seinen eigenen Hund auf ihn gehetzt, bis das Tier starb.
Den gesamten Vorfall filmte er und veröffentlichte ihn auf seinem Profil in einem sozialen Netzwerk, was die Aufmerksamkeit der Polizei erregte und zur Einleitung einer Untersuchung führte. Der Ermittlungsrichter am Bezirksgericht in Sisak folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete eine einmonatige Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr an.
Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen hat der Verdächtige im Juli 2026 in der Region Petrinja ein wildes Tier in einen Tierkäfig gesperrt, aus dem es nicht entkommen konnte. Anschließend ließ er seinen Hund in denselben Käfig und hetzte ihn mehrfach auf den Fuchs.
Einer seiner beiden Hunde verletzte das Tier so schwer, dass es starb. Der Mann dokumentierte alles mit einer Kamera und teilte das Video im Internet. Genau diese Veröffentlichung wurde zum entscheidenden Beweis in dem Fall.
Neben der grausamen Behandlung des Tieres wird dem Verdächtigen auch der unerlaubte Besitz von Sprengkörpern vorgeworfen. Bei einer Durchsuchung des Anwesens am vergangenen Donnerstag fand und beschlagnahmte die Polizei fünf Handgranaten, eine Antipersonenmine, vier Zünder für Antipersonenminen, drei Sprengkapseln, eine Artilleriegranate und sieben Meter Zündschnur.
Das Gesetz verbietet Bürgern ausdrücklich den Besitz solcher Gegenstände, und die Menge und Art des gefundenen Sprengstoffs deuten auf einen schweren Verstoß gegen die Waffenvorschriften hin.
Die Staatsanwaltschaft beantragte Untersuchungshaft, da sie eine reale Gefahr sah, dass der Verdächtige die Tat wiederholen könnte. Der Ermittlungsrichter folgte dieser Argumentation und ordnete die Maßnahme an, die vorerst einen Monat dauern wird.
Weitere Details zu den Motiven für dieses Verhalten wurden bisher nicht veröffentlicht; die Ermittlungen werden fortgesetzt, um alle Umstände des Falles zu klären.