Die ehemalige Vizepräsidentin der Nationalversammlung der Republika Srpska aus den Reihen des kroatischen Volkes, Anja Ljubojević, muss den Schaden an dem Dienstfahrzeug, das sie bei einem Verkehrsunfall Anfang Juni schwer beschädigt hat, aus eigener Tasche bezahlen. Der Unfall ereignete sich am 6. Juni 2026, und der Alkoholtest ergab, dass sie mit einer höheren Blutalkoholkonzentration als erlaubt gefahren war, obwohl der genaue Wert nie öffentlich bekannt gegeben wurde.
Bei dem Unfall erlitt Ljubojević auch körperliche Verletzungen, doch der Sachschaden an dem fast neuen Fahrzeug fällt nun auf ihre Kosten. Obwohl das Auto wie alle anderen Dienstfahrzeuge in den Institutionen der RS vollkaskoversichert war, lehnte die Versicherungsgesellschaft den Antrag auf Schadensdeckung ab, da die Fahrerin unter Alkoholeinfluss stand.
Schadenersatz fließt in die Staatskasse der Republika Srpska
Aus der Nationalversammlung der RS wurde gegenüber den Medien bestätigt, dass die Kosten vollständig von der Person getragen werden, die den Unfall verursacht hat. "Schäden, die bei Verkehrsunfällen an Fahrzeugen der Nationalversammlung entstehen und nicht von der Versicherung gemäß dem eingereichten Schadensersatzanspruch übernommen werden, fallen der Person zur Last, die den Schaden verursacht hat. Die durch die Schätzung von Sachverständigen festgesetzten Geldbeträge werden auf das Konto der Staatskasse der RS eingezahlt", teilte die NS RS gegenüber Nezavisne mit.
Der genaue Schadensbetrag wird durch eine Sachverständigenschätzung festgelegt, wonach Ljubojević diesen Betrag in den Haushalt der Republika Srpska einzahlen muss.
Anklage wegen rücksichtslosem Fahren
Neben der finanziellen Verantwortung muss sich Ljubojević auch für einen Verstoß gegen das Gesetz über die Grundlagen der Verkehrssicherheit auf den Straßen in Bosnien und Herzegowina verantworten. Konkret wird ihr ein Verstoß gegen die Bestimmung über rücksichtsloses Fahren vorgeworfen, die Ende Mai 2026 in Kraft getreten ist.
Das Gesetz definiert rücksichtsloses Fahren unter anderem als das Führen eines Fahrzeugs mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,50 g/kg. Da Ljubojević zudem einen Verkehrsunfall verursacht hat, wird erwartet, dass gegen sie eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 bis 5.000 Konvertiblen Mark (KM), ein neunmonatiges Fahrverbot sowie vier Strafpunkte verhängt werden.
Ein Fall, der die Verantwortung von Amtsträgern auf die Probe stellt
Der Fall von Anja Ljubojević, einer ehemaligen Amtsträgerin aus den Reihen des kroatischen Volkes in der Republika Srpska, ist zu einem Beispiel für die Anwendung der neuen gesetzlichen Bestimmungen über rücksichtsloses Fahren auf Personen in hohen politischen Funktionen geworden. Es wird erwartet, dass der gerichtliche Ausgang bestätigt, ob die Strafe im Einklang mit den gesetzlichen Höchststrafen für diese Art von Vergehen steht.