Die Europäische Union hat in diesen Tagen einen doppelten Schritt im Bereich der künstlichen Intelligenz gemacht: Während sie einerseits die Spielregeln für Technologiegiganten verschärft, investiert sie andererseits Dutzende Millionen Euro in die Entwicklung eigener, souveräner KI-Tools. Die Schlüsselfrage ist, ob die europäischen Ambitionen in der generativen künstlichen Intelligenz (GenAI) die Begegnung mit der Marktrealität überleben, in der amerikanische und chinesische Akteure dominieren.
Neue Regeln: Kennzeichnung von KI-Inhalten wird Pflicht
Seit dem 2. August 2026 gelten in der gesamten Europäischen Union neue Transparenzregeln, die aus dem Gesetz über künstliche Intelligenz (AI Act) hervorgegangen sind. Ihr Ziel ist es, den Bürgern zu helfen, klar zu erkennen, wann sie mit einem KI-System interagieren oder KI-generierten Inhalten ausgesetzt sind.
Anbieter von KI-Diensten müssen nun Inhalte, die von künstlicher Intelligenz erstellt oder manipuliert wurden, klar und sichtbar kennzeichnen, einschließlich maschinenlesbarer Kennzeichnungen. Dies gilt für Bilder, Audio- und Videoaufnahmen, die reale Personen, Objekte, Orte oder Ereignisse nachahmen, sowie für Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die keine menschliche redaktionelle Kontrolle durchlaufen haben.
Für die Nichteinhaltung der Regeln sind auch erhebliche Strafen vorgesehen. Unternehmen können mit bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden, während für EU-Institutionen und -Agenturen die Strafe bis zu 750.000 Euro betragen kann. Die Durchsetzung wird von nationalen Regulierungsbehörden, dem Europäischen KI-Büro und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten überwacht.
Was die neuen Regeln für die Medien bedeuten
Für Journalisten und Redaktionen ist die Schlüsselinformation, dass nicht jede Nutzung von KI-Tools automatisch eine Kennzeichnungspflicht auslöst. Nach der Auslegung der Unabhängigen Journalistenvereinigung Serbiens (NUNS) ist entscheidend, ob der Inhalt eine substanzielle menschliche Prüfung durchlaufen hat und ob jemand die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernommen hat. Ein Text, der von KI generiert oder verändert wurde und zur Information der Öffentlichkeit veröffentlicht wird, muss nicht gekennzeichnet werden, wenn er eine angemessene menschliche Kontrolle durchlaufen hat.
Die Europäische Kommission warnt jedoch, dass eine oberflächliche Prüfung von Rechtschreibung oder Grammatik nicht ausreicht. Der Redakteur muss die Befugnis haben, den Inhalt auf der Grundlage seines Wesens zu genehmigen, zu ändern oder abzulehnen. Andererseits müssen Deepfake-Inhalte auch dann gekennzeichnet werden, wenn sie eine redaktionelle Kontrolle durchlaufen haben.
Um die Anwendung zu erleichtern, hat die Kommission auch einen Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten veröffentlicht. Obwohl er freiwillig ist, hat das Europäische KI-Gremium ihn als geeigneten Rahmen für den Nachweis der Einhaltung des Gesetzes bewertet.
EU investiert 36,8 Millionen Euro in eigene GenAI
Parallel zur regulatorischen Verschärfung hat Brüssel auch drei neue Projekte zur Förderung generativer künstlicher Intelligenz in öffentlichen Verwaltungen angekündigt. Der Gesamtwert der Projekte beträgt 36,8 Millionen Euro, wovon die EU direkt 18,4 Millionen Euro bereitstellt.
Das erste Projekt, "Floods and droughts", hat einen Wert von 8,8 Millionen Euro (die EU gibt 4,4 Millionen) und wird von Italien in Zusammenarbeit mit Frankreich, Spanien und Griechenland geleitet. Es soll bis zum 30. Juni 2030 abgeschlossen sein.
Das zweite Projekt, "Eunomia AI", hat einen Gesamtwert von 13,9 Millionen Euro (die EU stellt 6,9 Millionen bereit) und wird von Spanien angeführt. Am Konsortium beteiligen sich 13 Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, darunter Griechenland, Österreich, Estland, Finnland, Portugal, Lettland, Deutschland, die Niederlande, Polen, Ungarn, Norwegen und Malta. Ziel ist es, innerhalb von anderthalb Jahren GenAI in 25 öffentlichen Verwaltungen und 15 öffentlichen Diensten zu implementieren. Der voraussichtliche Abschluss des Projekts ist der 30. Juni 2029.
Das dritte Projekt, "EuropAI", ebenfalls im Wert von 13,9 Millionen Euro (die EU gibt 6,9 Millionen), wird von den Niederlanden geleitet und umfasst auch Dänemark, Belgien und Luxemburg. Kern des Projekts ist die Schaffung einer zentralisierten GenAI-Infrastruktur an der Universität von Granada, die voraussichtlich bis zum 30. Juni 2029 abgeschlossen sein wird.
"Gemeinsame Küche" statt "KI-Fastfood"
Das Team des EuropAI-Projekts, wie die Autorin Egle Markeviciute für Euronews berichtet, beschreibt den aktuellen Zustand bildhaft: Die europäischen öffentlichen Verwaltungen verlassen sich derzeit auf importiertes "KI-Fastfood" von Nicht-EU-Anbietern wie ChatGPT, Copilot oder Gemini, die sie als teure, intransparente Lösungen beschreiben, die nicht mit den europäischen Anforderungen an Souveränität und Konformität übereinstimmen.
Im Gegensatz dazu sieht das EuropAI-Team sein Projekt als "gemeinsame Küche, in der die Mitgliedstaaten gemeinsam GenAI-Lösungen entwickeln, testen und teilen". Ziel ist es, "servierfertige Gerichte" mit klaren "Nährwertkennzeichnungen" in einer "organisierten Speisekammer" zu schaffen. Die dänische Plattform OS2ai, die bereits 28.000 Mitarbeiter bedient, und der niederländische GovChat-NL sind Beispiele für bestehende nationale Lösungen, die auf europäischer Ebene repliziert werden könnten.
Was bedeutet das für Kroatien?
Obwohl Kroatien nicht ausdrücklich als Mitglied des Konsortiums in diesen Projekten genannt wird, gelten alle Verpflichtungen aus dem Gesetz über künstliche Intelligenz direkt auch für Kroatien als EU-Mitglied. Die einheitlichen Transparenzregeln schaffen, wie aus Brüssel verlautet, "einen Binnenmarkt und harmonisierte Regeln für glaubwürdige KI in der EU".
Für den Herbst 2026 ist auch der erste EU-Gipfel geplant, der sich ausschließlich der künstlichen Intelligenz widmet, was eine Gelegenheit sein wird, die nächsten Schritte in der europäischen KI-Strategie zu definieren.