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Strafe von über 11.000 Euro

Ein Staatsbürger aus Bosnien und Herzegowina versuchte, mehr als 36.000 Euro, Schweizer Franken und Dollar ohne Anmeldung in die EU einzuführen.

Foto: Pavel Danilyuk na Pexels
Kurz gesagt
  • Zollbeamte verhinderten am 3. August 2026 am Grenzübergang Županja die Einfuhr von 36.745 Euro, 600 Franken und 1.000 Dollar.
  • Das Bargeld war in Umschlägen im Gepäck eines bosnischen Staatsbürgers versteckt, der mit einem Auto mit österreichischen Kennzeichen reiste.
  • Dem Täter wurde ein Strafbescheid ausgestellt und eine Geldstrafe von 11.490 Euro auferlegt.
  • Jede Einfuhr von Bargeld über 10.000 Euro in die EU muss beim Zoll angemeldet werden.

Zollbeamte am Grenzübergang Županja most haben am Montag, dem 3. August 2026, den Versuch der unangemeldeten Einfuhr einer größeren Menge Bargeld in die Europäische Union verhindert. Ein Staatsbürger aus Bosnien und Herzegowina versuchte in einem Pkw mit österreichischen Kennzeichen insgesamt 36.745 Euro, 600 Schweizer Franken und 1.000 US-Dollar zu transportieren, ohne zuvor seiner gesetzlichen Anmeldepflicht nachgekommen zu sein.

Geld im Gepäck und in der Brieftasche versteckt

Die Zollverwaltung der Republik Kroatien teilte am Dienstag mit, dass das Geld während einer routinemäßigen Kontrolle gefunden wurde. Das Bargeld war auf mehrere Umschläge in seinem persönlichen Gepäck verteilt, ein Teil befand sich auch in seiner Brieftasche. Bei der Einreise in das Zollgebiet der EU hatte der Reisende das Geld weder beim Zoll noch bei der Grenzpolizei angemeldet.

Wegen des begangenen Verstoßes gemäß Artikel 41 des Devisengesetzes wurde dem Täter an Ort und Stelle ein Strafbescheid ausgestellt. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 11.490 Euro verhängt, was fast einem Drittel des Gesamtbetrags entspricht, den er versucht hatte zu schmuggeln.

Anmeldepflicht ab 10.000 Euro

Die Zollverwaltung erinnerte erneut alle Reisenden an die geltenden Regeln. Jede natürliche Person, die in die Europäische Union einreist oder aus ihr ausreist, ist verpflichtet, Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr bzw. den Gegenwert in anderen Währungen anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Zollverwaltung oder der Grenzpolizei, entweder schriftlich oder elektronisch, auf dem dafür vorgeschriebenen Formular.

Dieser Fall ist eine weitere Warnung, dass kroatische Zollbeamte an den Grenzübergängen zu Nicht-EU-Staaten, wie dem bei Županja an der Grenze zu Bosnien und Herzegowina, die Einhaltung der Devisenvorschriften streng kontrollieren.

Häufige Fragen
Wie viel Bargeld versuchte der bosnische Staatsbürger einzuführen? +
Er versuchte 36.745 Euro, 600 Schweizer Franken und 1.000 US-Dollar einzuführen.
Wie hoch war die verhängte Strafe? +
Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 11.490 Euro verhängt.
Was ist die gesetzliche Grenze für die Anmeldung von Bargeld bei der Einreise in die EU? +
Jeder Betrag von 10.000 Euro oder mehr, bzw. der Gegenwert in anderen Währungen, muss beim Zoll angemeldet werden.
Wo ereignete sich der Vorfall? +
Am Grenzübergang Županja most, an der kroatischen Grenze zu Bosnien und Herzegowina.

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