Renten für Juli treffen in wenigen Tagen ein: Hier ist das genaue Datum
Die Auszahlung beginnt am 7. August, und der HZMO hat auch die neuesten statistischen Daten zur Anzahl der Rentner und zur Höhe der Bezüge veröffentlicht.
Die Auszahlung beginnt am 7. August, und der HZMO hat auch die neuesten statistischen Daten zur Anzahl der Rentner und zur Höhe der Bezüge veröffentlicht.
Kroatische Rentner können bald ihre Juli-Renten erwarten. Der Kroatische Rentenversicherungsträger (HZMO) hat bestätigt, dass die Auszahlung auf die Konten bei Geschäftsbanken am Freitag, dem 7. August 2026, beginnt.
Für weitere Informationen können sich Rentner an den HZMO wenden, indem sie die Info-Telefone 01/45 95 011 und 01/45 95 022 anrufen, die werktags von 8 bis 16 Uhr erreichbar sind. Alle Details zu den Rechten aus der Rentenversicherung sind auch auf der offiziellen Website des Trägers verfügbar.
Nach den neuesten statistischen Daten des HZMO gibt es in Kroatien 1.233.886 Rentenbezieher. Den größten Anteil bilden Bezieher von Altersrenten, nämlich 523.557, während 150.512 Personen eine Erwerbsunfähigkeitsrente und 204.301 Bezieher eine Hinterbliebenenrente erhalten. Das Verhältnis von Versicherten zu Rentnern bleibt ungünstig: Auf einen Rentenbezieher kommen nur 1,46 Versicherte.
Was die Beträge betrifft, so belief sich die durchschnittliche Gesamtaltersrente für diejenigen, die ihren Anspruch nach dem Rentenversicherungsgesetz erworben haben (ohne Renten nach internationalen Abkommen), im Juni auf 721,73 Euro. Deutlich höhere Renten erhalten diejenigen mit langer Versicherungsdauer: Die durchschnittliche Altersrente für Bezieher mit 40 und mehr Versicherungsjahren beträgt 879,28 Euro.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass ab Juli die zweite regelmäßige Rentenanpassung in diesem Jahr angewendet wird. Laut Gesetz werden die Renten zweimal jährlich angepasst, am 1. Januar und am 1. Juli, entsprechend der Entwicklung der Verbraucherpreise und des Durchschnittsbruttolohns. Der Verwaltungsrat des HZMO ist verpflichtet, den neuen aktuellen Rentenwert spätestens zwei Monate nach Ablauf des Halbjahres festzulegen. Die Anpassung erfolgt automatisch, von Amts wegen und ohne Erlass einzelner Bescheide.