Deutscher gefährdete mit Drohne den Luftverkehr bei Split
Polizei findet 39-Jährigen, der mehrfach in Sperrzonen flog, erst vor wenigen Tagen blockierte ein Ungar mit einer Drohne den Flughafen St. Hieronymus.
Polizei findet 39-Jährigen, der mehrfach in Sperrzonen flog, erst vor wenigen Tagen blockierte ein Ungar mit einer Drohne den Flughafen St. Hieronymus.
Die Polizeidirektion Split-Dalmatien gab am Donnerstag, dem 6. August 2026, bekannt, dass sie einen 39-jährigen deutschen Staatsbürger gefunden hat, der verdächtigt wird, mehrfach eine Drohne in Sperrzonen in der Nähe des Flughafens von Split gesteuert zu haben. Die Suche wurde eingeleitet, nachdem Informationen über Drohnenflüge im Gebiet von Trogir und Kaštel Štafilić eingegangen waren.
Im Rahmen der kriminalistischen Ermittlungen wurde der Verdacht bestätigt, dass der beschuldigte Deutsche innerhalb kurzer Zeit mehrfach ein Fluggerät in Zonen steuerte, in denen das Fliegen verboten ist. Es wurden keine Informationen darüber veröffentlicht, ob seine Flüge Unterbrechungen des Luftverkehrs verursachten oder wie nah die Drohne an die Flughafenzone herankam. Gegen ihn wird Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht, da der Verdacht besteht, dass er das Straftatbestand der Gefährdung von Leben und Eigentum durch eine gemeingefährliche Handlung oder ein gemeingefährliches Mittel begangen hat.
Dieser Fall ereignete sich nur wenige Tage, nachdem ein 36-jähriger ungarischer Staatsbürger mit einer Drohne den Flughafen von Split blockiert hatte. Damals musste der Flughafen St. Hieronymus den gesamten Verkehr einstellen, weil die Drohne ohne Genehmigung in der Nähe der Landebahn flog. Zwei Flüge wurden gestrichen, andere hatten erhebliche Verspätungen.
Auch in diesem Fall leitete die Polizei Ermittlungen ein, identifizierte und verhaftete den Ungarn. Das Fliegen von Drohnen in der Nähe von Flughäfen ist für die Sicherheit sehr gefährlich, da selbst eine kleine Drohne ein Flugzeug beim Start oder bei der Landung beschädigen kann. Daher ist das Fliegen in diesem Gebiet nur mit besonderen Genehmigungen und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Beschränkungen möglich.