Zur öffentlichen Anhörung ist nun der Entwurf einer Verordnung eingetroffen, die festlegt, was alles ohne Baugenehmigung gebaut werden kann, und die Liste ist, für die Verhältnisse, in denen wir leben, unerwartet umfangreich. Das vom Ministerium für Raumplanung, Bauwesen und Staatseigentum unterzeichnete Dokument soll die bestehende Verordnung aus dem Jahr 2017 ersetzen und den Bürgern die Umsetzung kleinerer Projekte, von Überdachungen bis hin zu Solaranlagen, erleichtern. Es werden präzise drei Kategorien abgegrenzt: Arbeiten, für die weder eine Genehmigung noch ein Hauptprojekt erforderlich ist, solche, die nur ein Haupt- oder Typenprojekt erfordern, sowie Situationen, in denen der Baubeginn dennoch mit obligatorischer fachlicher Aufsicht gemeldet werden muss.
Von Pools bis zu Klärgruben, alles ohne Papierkram
Unter den Gebäuden, für die weder eine Baugenehmigung noch ein Hauptprojekt verlangt wird, stechen freistehende oder mit dem Gebäude verbundene Überdachungen sowie Terrassen an bestehenden Gebäuden hervor, beide mit einer Fläche von bis zu 20 Quadratmetern. Eigentümer von Grundstücken erhalten die Möglichkeit, ohne administrative Hürden Gartenpools oder Teiche mit einer Tiefe von bis zu einem Meter zu bauen, Zäune mit einer Höhe von bis zu 2,2 Metern und Einfriedungen bis 1,6 Meter zu errichten. Auch der Einbau von Heizungs-, Kühl- oder Klimaanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW wird vereinfacht.
Auf derselben Liste finden sich Wassertanks, Klär- und Sammelgruben mit einem Fassungsvermögen von bis zu 27 Kubikmetern, Fuß- und Radwege, Boccia-Plätze sowie temporäre Bauten für Messen und Veranstaltungen. Ohne Genehmigung können auch Einzelgräber und Denkmäler auf bestehenden Friedhöfen, Unterstände des HGSS (Bergrettungsdienst) sowie eine Reihe von Gebäuden für Landwirtschaft und Viehzucht errichtet werden. Bei Arbeiten an bestehenden Gebäuden werden ohne Genehmigung und Hauptprojekt regelmäßige Instandhaltung, Austausch von Fenstern und Türen, Gartengestaltung, Bau offener Feuerstellen sowie alle Maßnahmen zur Barrierefreiheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen durchgeführt, einschließlich der Verlegung elektronischer Kommunikationsnetze.
Mobilheime mit 40 Quadratmetern und Baumhäuser
Der Tourismussektor erhält bedeutende Neuerungen: Auf Campingplätzen dürfen ohne Baugenehmigung und Hauptprojekt einstöckige Mobilheime mit einer Fläche von bis zu 40 Quadratmetern und einer Höhe von bis zu 3,5 Metern installiert werden. Für Gebiete, die für Robinson-Tourismus vorgesehen sind, ist der Bau von Baumhäusern sowie von Gebäuden aus Holz oder anderen leichten natürlichen Materialien mit einer Fläche von bis zu 20 Quadratmetern geplant, jedoch mit der Verpflichtung zur Erstellung eines Hauptprojekts.
Ohne Baugenehmigung, aber mit Hauptprojekt, können auch Pools mit einer Fläche von bis zu 100 Quadratmetern, Kinderspielplätze, Parkplätze auf Baugrundstücken bestehender Gebäude, bestimmte landwirtschaftliche Gebäude, Gewächshäuser sowie Sanitäranlagen für den Tourismus gebaut werden. Zur Gruppe, die ein Typenprojekt erfordert, gehören Gebäude für Hausmeister, größere Gewächshäuser, Werbetafeln über 12 Quadratmeter, Kioske und Bushaltestellen.
Energieeffiziente Sanierung ohne Bürokratie, aber mit Anmeldung
Bei der Sanierung bestehender Gebäude bringt der Vorschlag zahlreiche Erleichterungen: energetische Sanierung, Installation von grünen Fassaden und Dächern, Montage von Aufzügen sowie der Bau von äußeren Stahltreppen für Evakuierungen, all dies wird ohne Baugenehmigung, aber mit obligatorischem Hauptprojekt möglich sein. Investoren können auch leichter Solarpaneele für Strom sowie Ladestationen für Elektroautos installieren.
Die Verordnung legt gleichzeitig fest, in welchen Fällen, obwohl keine Genehmigung erforderlich ist, Investoren den Baubeginn melden und eine fachliche Aufsicht sicherstellen müssen. In diesen Situationen müssen der Anmeldung das Hauptprojekt, Bestätigungen öffentlich-rechtlicher Stellen sowie ein elektronischer Koordinatennachweis des Gebäudes beigefügt werden. Der Entwurf befindet sich derzeit in der öffentlichen Anhörung, und sobald das Verfahren abgeschlossen ist, wird die neue Verordnung in Kraft treten und das seit 2017 geltende Dokument ersetzen.