Skejo singt nach Knin 'Jura und Boban' im Restaurant
Der ehemalige HOS-Kommandant Marko Skejo wurde dabei gefilmt, wie er ein Ustascha-Marschlied sang, nachdem er zuvor bei der Gedenkfeier zur Operation Oluja dreimal 'Za dom spremni' gerufen hatte.
Der ehemalige HOS-Kommandant Marko Skejo wurde dabei gefilmt, wie er ein Ustascha-Marschlied sang, nachdem er zuvor bei der Gedenkfeier zur Operation Oluja dreimal 'Za dom spremni' gerufen hatte.
Der ehemalige Kommandant der IX. HOS-Bataillons 'Rafael Boban', Marko Skejo, steht erneut im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit wegen der Verwendung von Ustascha-Symbolen. Nachdem er am Mittwoch, dem 5. August 2026, an der Gedenkfeier zum 31. Jahrestag der Militäroperation Oluja in Knin teilgenommen hatte, wurde Skejo mit Begleitern in einem Restaurant gefilmt, wie er ein Lied sang, das die Ustascha-Funktionäre Jura Francetić und Rafael Boban verherrlicht.
Der Vorfall ereignete sich nach dem offiziellen Teil des Programms. Skejo legte zusammen mit einigen HOS-Angehörigen einen Kranz am Denkmal des kroatischen Sieges Oluja '95 nieder, um den gefallenen, vermissten und verstorbenen kroatischen Verteidigern zu ehren. Dabei rief er, wie 24sata berichtet, dreimal 'Za dom spremni'.
Anschließend wurde er in einem Restaurant gefilmt, wie er die Verse des Ustascha-Marschliedes 'Evo zore, evo dana' sang. Die Aufnahme wurde von Index.hr veröffentlicht, das Foto stammt von Zvonimir Barišin.
Dies ist nicht das erste Mal, dass Skejo in einer ähnlichen Situation war. Das Gemeindegericht für Ordnungswidrigkeiten in Split sprach bereits 2022 dreizehn HOS-Angehörige, darunter auch Skejo, vom Vorwurf der Störung der öffentlichen Ordnung und des Friedens frei. Damals hatten sie am Tag des Sieges in Knin ebenfalls 'Za dom spremni' gerufen.
Das Gericht begründete damals, dass es sich um eine Ausnahme bei der Ehrung der Verteidiger handele, obwohl in derselben Entscheidung betont wurde, dass es sich um einen Ustascha-Gruß handele, der gegen die Verfassung der Republik Kroatien verstoße. Skejo bestätigte diese Information damals auch persönlich als Erstbeschuldigter.