Die Polizei in Zagreb hat einen Strafantrag gegen einen 33-jährigen Fahrer gestellt, der am Samstag, dem 1. August 2026, in den Abendstunden von Beamten gestoppt wurde. Das Ordnungswidrigkeitengericht folgte dem Antrag vollständig und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 2.640 Euro sowie ein Fahrverbot für Fahrzeuge der Klasse B für die Dauer von neun Monaten.
Nächtliche Kontrolle deckt zwei schwere Verstöße auf
Die Kontrolle erfolgte gegen 22:50 Uhr in der Ortschaft Laktec im Gebiet von Sveti Ivan Zelina. Das Fahrzeug mit Zagreber Kennzeichen bewegte sich auf der Ulica Laktec in östlicher Richtung. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann das Auto fuhr, bevor er das Recht auf Führen eines Fahrzeugs wiedererlangt hatte, also ohne bestandene Fahrprüfung. Seine Fahrerlaubnis war zuvor wegen gesammelter negativer Punkte in Flensburg entzogen und eingezogen worden.
Darüber hinaus ergab der Alkoholtest eine Konzentration von 1,64 Promille Alkohol im Blut, was das Führen eines Fahrzeugs unter erheblichem Alkoholeinfluss darstellt. Der Fahrer wurde unmittelbar nach der polizeilichen Maßnahme festgenommen.
Gericht akzeptiert alle vorgeschlagenen Sanktionen
Zusätzlich zur Geldstrafe von 2.640 Euro forderte die Zagreber Polizei im Strafantrag auch die Verhängung einer Schutzmaßnahme des Fahrverbots für Kraftfahrzeuge der Klasse B für die Dauer von neun Monaten. Das Ordnungswidrigkeitengericht erklärte den 33-Jährigen für schuldig und akzeptierte beide vorgeschlagenen Sanktionen, die damit rechtskräftig wurden.