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Österreichisches Auto, bosnischer Pass und 38.000 Euro in Umschlägen: Zoll verhängt saftige Strafe

Am Grenzübergang Županja most wurde ein bosnischer Staatsbürger gestoppt, der in seinem Pkw mehrere zehntausend Euro und Fremdwährungen nicht angemeldet hatte. Nun muss er mit einem hohen Bußgeldbescheid rechnen.

Foto: Dennis Ariel na Pexels
Kurz gesagt
  • Zöllner stoppten am Montag am Grenzübergang Županja most einen bosnischen Staatsbürger mit mehr als 38.000 Euro nicht angemeldetem Bargeld.
  • Das Geld war in Euro, Schweizer Franken und US-Dollar aufgeteilt und in Umschlägen und einem Portemonnaie versteckt.
  • Dem Reisenden wurde wegen Verstoßes gegen die Anmeldepflicht für Beträge über 10.000 Euro ein Bußgeld von etwa 11.500 Euro auferlegt.

Zollbeamte haben am Montag, dem 4. August 2026, am Grenzübergang Županja most den Versuch unterbunden, eine größere Menge Bargeld illegal in die Europäische Union einzuführen. Das Fahrzeug mit österreichischen Kennzeichen, gelenkt von einem bosnischen Staatsbürger, wurde einer eingehenden Kontrolle unterzogen.

Bei der Durchsuchung des persönlichen Gepäcks und des Portemonnaies entdeckten die Zöllner Bargeld, das nirgends angemeldet war. Es handelte sich um insgesamt 36.745 Euro, 600 Schweizer Franken und 1.000 US-Dollar, verteilt auf mehrere Umschläge. Schätzungen zufolge übersteigt der Gesamtwert des beschlagnahmten Bargelds 38.000 Euro.

Hohe Strafe für verschwiegenes Geld

Wegen Verstoßes gegen die Vorschriften wurde dem Reisenden an Ort und Stelle ein Bußgeldbescheid ausgehändigt. Obwohl sich die Quellen über den genauen Betrag nicht vollständig einig sind, steht außer Frage, dass die Strafe außergewöhnlich hoch ist. Laut Klix.ba wurde ihm eine Geldstrafe von 11.490 Euro auferlegt, während Dnevnik.hr einen Betrag von 11.500 Euro nennt.

Dieser Fall diente der Kroatischen Zollverwaltung als Anlass, erneut alle Reisenden auf die Anmeldepflicht hinzuweisen. Jede natürliche Person, die die Außengrenze der EU überschreitet, sei es bei der Ein- oder Ausreise, ist verpflichtet, Bargeld anzumelden, wenn dessen Wert 10.000 Euro oder mehr erreicht. Dies gilt auch für den Gegenwert in jeder anderen Fremdwährung.

Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Zollbehörde oder der Grenzpolizei, entweder schriftlich oder elektronisch unter Verwendung des dafür vorgeschriebenen Formulars. Die Nichteinhaltung dieser Regel wird als Ordnungswidrigkeit behandelt und kann ernste finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, wie dieses Ereignis deutlich gezeigt hat.

Häufige Fragen
Wie viel Bargeld darf ich ohne Anmeldung in die EU einführen? +
Ohne Anmeldepflicht können Sie einen Betrag von weniger als 10.000 Euro oder den Gegenwert in anderen Währungen einführen.
Was passiert, wenn ich Bargeld über 10.000 Euro nicht anmelde? +
Die Nichtanmeldung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann zu einer hohen Geldstrafe sowie möglicherweise zur Einziehung des nicht angemeldeten Geldes führen.
Wo muss die Anmeldung für die Einfuhr größerer Bargeldmengen erfolgen? +
Die Anmeldung erfolgt bei der Zollverwaltung oder der Grenzpolizei, schriftlich oder elektronisch auf dem vorgeschriebenen Formular.
Wie hoch war die Strafe für den bosnischen Staatsbürger am Grenzübergang Županja? +
Nach verschiedenen Quellen wurde ihm eine Strafe von 11.490 Euro bzw. 11.500 Euro auferlegt.

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