Bosanier versucht 39.000 Euro an der Grenze einzuführen, verliert ein Drittel
Zollbeamte am Grenzübergang Županja most fanden das Geld in einem Pkw und im Gepäck eines bosnischen Staatsbürgers, der es zuvor nicht angemeldet hatte.
Zollbeamte am Grenzübergang Županja most fanden das Geld in einem Pkw und im Gepäck eines bosnischen Staatsbürgers, der es zuvor nicht angemeldet hatte.
Ein Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina versuchte am 3. August 2026, mit Bargeld im Wert von fast 39.000 Euro in die Europäische Union einzureisen, ohne es bei den Zollbeamten anzumelden. Bei der Kontrolle am Grenzübergang Županja most wurden in seinem persönlichen Gepäck und in seiner Brieftasche 36.745 Euro, 600 Schweizer Franken und 1.000 US-Dollar gefunden.
Nach Angaben der Zollverwaltung der Republik Kroatien fuhr der Mann einen Pkw mit österreichischen Kennzeichen. Bei der routinemäßigen Kontrolle entdeckten die Zollbeamten bei der Durchsuchung des Gepäcks, dass das Geld auf mehrere Umschläge und in der Brieftasche verteilt war. Der Reisende hatte es nicht angemeldet, was einen Verstoß gegen die geltenden Vorschriften darstellt.
Wegen des Verstoßes gegen Artikel 41 des Devisengesetzes wurde dem bosnischen Staatsbürger ein Bußgeldbescheid ausgestellt und eine Geldstrafe in Höhe von 11.490 Euro auferlegt. Dieser Betrag entspricht fast einem Drittel des Gesamtwerts des nicht angemeldeten Bargeldes, das er einführen wollte.
Die Zollverwaltung erinnert daran, dass jede natürliche Person, die in die Europäische Union einreist oder aus ihr ausreist, verpflichtet ist, Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr bzw. den Gegenwert in anderen Währungen anzumelden. Die Anmeldung erfolgt auf dem vorgeschriebenen Formular, entweder schriftlich oder elektronisch, und wird bei der Zollverwaltung oder der Grenzpolizei eingereicht.
Die Anmeldepflicht bedeutet nicht automatisch ein Verbot der Mitnahme größerer Beträge, sondern der Reisende muss Angaben zum Eigentümer, Empfänger, zur Herkunft und zum Verwendungszweck des Geldes machen. Die Regeln dienen der Verhinderung von Geldwäsche und der Finanzierung illegaler Aktivitäten.
Dieser Fall ist eine weitere Warnung, dass nicht angemeldetes Bargeld bei einer routinemäßigen Durchsuchung des persönlichen Gepäcks entdeckt werden kann, unabhängig davon, ob das Geld an mehreren Orten verteilt ist. Zu den Befugnissen der Zollbeamten gehört es, Unterlagen und zusätzliche Erklärungen zu verlangen, und in bestimmten Situationen kann das Geld vorübergehend beschlagnahmt werden. Eine rechtzeitige Anmeldung kann Reisenden helfen, langwierige Verfahren, mögliche Einbehaltung von Geldern und die Zahlung gesetzlicher Strafen zu vermeiden.