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Haben Sie auf einen Assistenten gewartet? Jetzt können Sie eine Entschädigung beantragen

Der Verein Sjena warnt: Die finanzielle Entschädigung für die Übergangszeit wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss separat beim Kroatischen Amt für Sozialarbeit beantragt werden.

Foto: Loubens77 na Pixabay
Kurz gesagt
  • Nutzer, die rechtzeitig einen Antrag auf persönliche Assistenz gestellt haben, haben Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für die Übergangszeit.
  • Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgezahlt, es muss ein separater Antrag beim Amt für Sozialarbeit gestellt werden.
  • Seit Ende Dezember 2025 sind 1.685 neue Anträge eingegangen, und das Amt hat sechs Monate Zeit, um endgültige Bescheide zu erlassen.
  • Mit der Verordnung wurde die feste maximale Stundenzahl aufgehoben, sodass der Dienst bis zu 24 Stunden täglich in Anspruch genommen werden kann.

Für Nutzer des persönlichen Assistenzdienstes in Kroatien sind neue Bescheide auf Grundlage der Ende Dezember 2025 erlassenen Regierungsverordnung eingetroffen. Mit dieser Verordnung, die an die Entscheidung des Verfassungsgerichts angepasst wurde, wurden die Rechte auf einen persönlichen Assistenten erweitert, jedoch weist der Verein Sjena auf eine wichtige Übergangsbestimmung hin, die oft falsch interpretiert wird.

Die Artikel 9, 10 und 11 der genannten Verordnung sehen nämlich vor, dass Personen, die ihren Antrag auf persönliche Assistenz innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung gestellt haben und deren Recht später anerkannt wurde, auch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für die Übergangszeit haben. Dies stellt eine Form der Entschädigung dar, da ihnen der Dienst während der Bearbeitung ihres Antrags nicht zur Verfügung stand.

Zwei getrennte Verfahren

Die wichtigste Information, die der Verein für Familien von Kindern mit Entwicklungsstörungen und Menschen mit Behinderungen Sjena hervorhebt, ist, dass diese Entschädigung nicht automatisch ausgezahlt wird. Das Kroatische Amt für Sozialarbeit erlässt einen separaten Bescheid, in dem festgelegt wird, wie viele Stunden nicht genutzt wurden und wie hoch die finanzielle Entschädigung ist, und der Nutzer muss dafür einen gesonderten Antrag stellen.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Entschädigung nicht automatisch ausgezahlt wird. Das Amt erlässt einen gesonderten Bescheid, in dem die Anzahl der nicht genutzten Stunden und die Höhe der Entschädigung festgelegt werden, und der Nutzer muss dafür einen Antrag stellen. Der Wert einer Stunde Entschädigung wird von der Regierung durch einen gesonderten Beschluss festgelegt, so der Verein Sjena.

Der Antrag auf Entschädigung ist beim zuständigen Amt für Sozialarbeit einzureichen. Suzana Rešetar, die Vorsitzende des Vereins Sjena, verrät, dass sie selbst diesen Prozess durchlaufen hat.

Direkt nachdem ich den Antrag auf persönliche Assistenz gestellt hatte, reichte ich auch den Antrag auf die Ausgleichsmaßnahme ein. Es handelt sich um zwei verschiedene Prozesse, aber ich hoffe, dass beide so schnell wie möglich abgeschlossen werden, so Rešetar.

Die Suche nach einem Assistenten ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Rechts

Rešetar betont dabei, dass die Suche nach einem Dienstleister oder nach persönlichen Assistenten keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Rechts ist. Sie warnt auch vor der Praxis, mit der Eltern von Kindern mit Entwicklungsstörungen konfrontiert werden.

Ich sehe an den Eltern, dass sie gerade mit den Worten "bringen Sie eine Bescheinigung" davon abgebracht werden, und ich habe es sogar selbst erlebt, betont die Vorsitzende des Vereins Sjena.

Mehr als 1.600 neue Anträge

Nach offiziellen Angaben des Ministeriums für Arbeit, Rentensystem, Familie und Sozialpolitik sind seit dem Erlass der Regierungsverordnung Ende Dezember 2025 insgesamt 1.685 neue Anträge auf den persönlichen Assistenzdienst eingegangen. Davon betreffen 1.116 Anträge Nutzer aus dem alten System, die den Dienst zuvor nicht beantragt hatten, während 569 Anträge völlig neu sind. Unter den neuen Anträgen sind 314 für Kinder unter 18 Jahren.

Das Kroatische Amt für Sozialarbeit führt derzeit Verfahren zur Anpassung und zum Erlass neuer vollstreckbarer Bescheide durch, und die genaue Anzahl der bisher rechtskräftig erlassenen Bescheide wurde nicht veröffentlicht, da sich die Bewertungsphase in Arbeit befindet. Das Amt hat eine Frist von sechs Monaten ab Inkrafttreten der Verordnung, um alle Verfahren abzuschließen und endgültige Bescheide zu erlassen.

Mit der Regierungsverordnung wurde das Recht auf einen persönlichen Assistenten auch auf Kinder ausgeweitet, die bereits einen Elternteil als Pflegeperson haben, sowie auf Personen, die Anspruch auf Hilfe im Haushalt haben. Außerdem wurde die feste maximale Stundenzahl aufgehoben, sodass der Dienst nun bis zu 24 Stunden täglich in Anspruch genommen werden kann.

Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf die finanzielle Entschädigung für die Übergangszeit? +
Personen, die ihren Antrag auf persönliche Assistenz innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung gestellt haben und deren Recht später durch Bescheid anerkannt wurde.
Wird die Entschädigung automatisch ausgezahlt, nachdem der Bescheid über das Recht auf Assistenz ergangen ist? +
Nein. Für die Auszahlung der Entschädigung muss ein separater Antrag beim Kroatischen Amt für Sozialarbeit gestellt werden, das dann einen gesonderten Bescheid erlässt.
Wie viele neue Anträge auf persönliche Assistenz sind seit Ende 2025 eingegangen? +
Nach Angaben des Ministeriums für Arbeit sind insgesamt 1.685 neue Anträge eingegangen, davon 314 für Kinder unter 18 Jahren.

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