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Vier Blinker retten nicht: Wann Sie der Verkehrsüberwacher bestrafen kann

Verkehrsüberwacher in Kroatien setzen zunehmend Kameras zur Überwachung unerlaubten Haltens und Parkens ein, und die Strafe kann auch ohne Begegnung mit dem Überwacher eintreffen. Hier erfahren Sie, was Sie über ihre Befugnisse und die Höhe der Bußgelder wissen müssen.

Foto: 9524328 na Pixabay
Kurz gesagt
  • Verkehrsüberwacher können unerlaubtes Halten und Parken bestrafen, die Bußgelder liegen zwischen 30 und 90 Euro.
  • Eingeschaltete vier Blinker schützen nicht vor einer Strafe; Kameras erfassen das Fahrzeug an verbotener Stelle, unabhängig von der Absicht des Fahrers.
  • Wenn der Fahrzeughalter nicht innerhalb von 15 Tagen den Fahrer angibt, droht ihm eine Strafe von 660 bis 1990 Euro.
  • Zagreb, Rijeka und Osijek nutzen Videoüberwachung zur automatischen Dokumentation von Halte- und Parkverstößen.

Die meisten Fahrer kennen die Strafen der Verkehrspolizei, die für Verstöße wie zu schnelles Fahren, Rotlichtverstoß oder Handynutzung bis zu 2650 Euro betragen können, mit der Möglichkeit einer Freiheitsstrafe von bis zu 60 Tagen. Doch eine immer wichtigere Rolle bei der Regelung des Verkehrs, insbesondere im ruhenden Verkehr, spielen die Verkehrsüberwacher, deren Befugnisse enger, aber sehr konkret sind, wenn es um Parken und Halten geht.

Verkehrsüberwacher sind keine städtische Version der Verkehrspolizei. Sie messen keine Geschwindigkeiten, führen keine Alkoholtests durch und kontrollieren keine Dokumente. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf der Überwachung unerlaubt haltender und parkender Fahrzeuge sowie der Anordnung ihrer Umsetzung.

Bußgelder von 30 bis 90 Euro, können aber auch deutlich höher sein

Die von Verkehrsüberwachern verhängten Bußgelder bewegen sich meist zwischen 30 und 60 Euro. Zum Beispiel wird das Parken oder Halten auf dem Gehweg, an einem Fußgängerüberweg oder an einer Bushaltestelle mit 30 Euro bestraft. Das Ignorieren eines Halte- oder Parkverbotszeichens bringt eine Strafe von 60 Euro, während das Belegen eines Behindertenparkplatzes 90 Euro kostet.

Das Gesetz unterscheidet klar zwischen Halten, das bis zu drei Minuten dauert, und Parken, das länger dauert. An Orten, an denen beides verboten ist, ist jedoch die Dauer des Aufenthalts nicht entscheidend. Es reicht, nur für einige Sekunden anzuhalten, um einen Verstoß zu begehen. Eingeschaltete vier Blinker schützen nicht vor einer Strafe.

Kameras bewerten nicht die Absicht, sondern dokumentieren den Verstoß

Die Überwachungspraxis unterscheidet sich von Stadt zu Stadt, obwohl die gesetzlichen Befugnisse und die Grundbußgelder in ganz Kroatien gleich sind. In Zagreb arbeiten Verkehrs- und Kommunalüberwacher in drei Schichten, sieben Tage die Woche. Rijeka nutzt im Stadtzentrum ein automatisches Videosystem, insbesondere an Bushaltestellen. Osijek hat Kameras an kritischen Stellen wie Busbuchten und Straßenbahngleisen installiert.

Wie Autostart berichtet, ist es entscheidend zu verstehen, dass die Kamera nicht bewertet, ob jemand gestört hat oder kurz wegen der Navigation angehalten hat. Sie erfasst das Fahrzeug an einem Ort, an dem es nicht sein darf, was ausreicht, um ein Verfahren einzuleiten. Die Benachrichtigung über die Strafe wird dann an den Fahrzeughalter an seine Wohnadresse geschickt, ohne jede Begegnung mit dem Überwacher.

Eine Strafe von 15 Euro kann zu einer Schuld von fast 2000 Euro anwachsen

Obwohl sich die Strafe auf 15 Euro halbiert, wenn sie innerhalb von drei Tagen bezahlt wird, kann die Nichtzahlung zu ernsteren Konsequenzen führen. Der Fahrzeughalter kann aufgefordert werden, innerhalb von 15 Tagen Auskunft über die Person zu geben, die das Auto gefahren hat. Das Ignorieren dieser Aufforderung stellt einen separaten Verstoß dar, für den eine Strafe von 660 bis 1990 Euro vorgesehen ist.

Daher kann ein kurzes Anhalten wegen eines Telefonats oder der Navigation an einer Bushaltestelle zwar harmlos erscheinen, reicht aber völlig aus, um zu einem Bußgeldbescheid des Verkehrsüberwachers zu führen. Der einzige sichere Weg, dies zu vermeiden, ist das Anhalten ausschließlich an erlaubten Stellen.

Häufige Fragen
Können Verkehrsüberwacher für zu schnelles Fahren oder Handynutzung bestrafen? +
Nein. Verkehrsüberwacher haben keine Befugnisse für solche Verstöße. Ihre Aufgabe ist die Überwachung von unerlaubtem Parken und Halten. Für Verstöße wie Geschwindigkeit und Handynutzung ist ausschließlich die Verkehrspolizei zuständig.
Schützen mich eingeschaltete vier Blinker vor einer Strafe, wenn ich kurz an einer verbotenen Stelle anhalte? +
Nein. Eingeschaltete Blinker ändern nichts an der Tatsache, dass Sie unerlaubt gehalten haben. Wenn die Stelle videoüberwacht ist, kann die Strafe unabhängig von Ihrer Absicht oder der Kürze des Haltens eintreffen.
Wie hoch ist die Strafe, wenn ich den Fahrer, der den Verstoß begangen hat, nicht angebe? +
Für die Nichtangabe einer glaubwürdigen Auskunft über die Person, die das Fahrzeug geführt hat, innerhalb von 15 Tagen ist eine Strafe von 660 bis 1990 Euro vorgesehen, was deutlich höher ist als die ursprüngliche Strafe für unerlaubtes Halten.
Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken laut Gesetz? +
Halten ist das Unterbrechen der Fahrt für bis zu drei Minuten, während Parken jede Unterbrechung länger als drei Minuten ist. An Orten, an denen beides verboten ist, ist die Dauer jedoch nicht relevant, und der Verstoß liegt in beiden Fällen vor.

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