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Bis zu 2.000 Euro Förderung für Gastgeber: Bewerbungen bis Ende August

Das Ministerium für Tourismus und Sport hat private Vermieter aufgefordert, sich für Zuschüsse zur Installation von AC-Ladestationen zu bewerben. Eine wesentliche Voraussetzung ist der Besitz eines besonderen Status.

Foto: Boris Hamer na Pexels
Kurz gesagt
  • Das Ministerium für Tourismus und Sport bietet Zuschüsse bis zu 2.000 Euro für AC-Ladestationen an.
  • Nur private Vermieter mit bestätigtem Status "Ihr Gastgeber / Local Host" können sich bewerben.
  • Die Bewerbungsfrist läuft vom 31. Juli bis zur Ausschöpfung der Mittel, spätestens jedoch bis zum 31. August 2026 um 12:00 Uhr.
  • Die Förderung deckt 100 Prozent der Kosten für Anschaffung und Installation von Ladestationen mit einer Leistung von 3,6 bis 22 kW.

Eigentümer privater Unterkünfte, die ihr Angebot verbessern und zum nachhaltigen Tourismus beitragen möchten, können sich auf den neuen öffentlichen Aufruf des Ministeriums für Tourismus und Sport bewerben. Das Programm "Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft 2026, Grüne und digitale Transformation von Unternehmern im Tourismus" umfasst Maßnahme E, genannt Ladestationen für Ihren Gastgeber "Local Host", über die Zuschüsse geringer Höhe vergeben werden.

Bedingungen und Verwendungszweck der Mittel

Am Wettbewerb können sich ausschließlich natürliche Personen beteiligen, die in der privaten Zimmervermietung tätig sind. Dabei ist es erforderlich, dass sie spätestens bis zum 3. Juli 2026 einen Antrag bei der Kroatischen Tourismusgemeinschaft auf Erlangung des Status "Ihr Gastgeber / Local Host" gestellt haben. Dieser Status muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags bestätigt sein.

Der Staat finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei der Höchstbetrag, den ein einzelner Begünstigter erhalten kann, 2.000 Euro beträgt. Das Geld ist für den Kauf und die Installation von AC-Ladestationen für Elektroautos, Fahrräder und E-Scooter bestimmt. Nach Informationen des Portals IstraIN werden Ladestationen mit einer Nennleistung zwischen 3,6 und 22 kW gefordert. Neben dem Gerät selbst umfasst die Förderung auch Installation, Montage, Software für Verwaltung und Abrechnung sowie die gesamte erforderliche Elektroausstattung.

Fristen und Bewerbungsverfahren

Die Bewerbungsfrist begann am 31. Juli 2026 und dauert an, bis die vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind. Der späteste Termin für die Einreichung der Unterlagen ist der 31. August 2026 um 12:00 Uhr. Da die Mittel in chronologischer Reihenfolge nach Eingang der vollständigen und gültigen Anträge vergeben werden, empfiehlt das Ministerium, die Bewerbung nicht bis zur letzten Minute aufzuschieben.

Der gesamte Prozess läuft digital über das System eTurizam und den Dienst TuRiznica, wofür eGrađani-Zugangsdaten erforderlich sind. Alle Details zu den geforderten Unterlagen und Kriterien sind auf der Website des Ministeriums für Tourismus und Sport zu finden.

Häufige Fragen
Wer kann sich für diese Förderung bewerben? +
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, private Vermieter, die bis zum 3. Juli 2026 den Status "Ihr Gastgeber / Local Host" bei der Kroatischen Tourismusgemeinschaft beantragt und erhalten haben.
Wie hoch ist der maximale Förderbetrag und was wird abgedeckt? +
Der Höchstbetrag beträgt 2.000 Euro. Die Mittel decken bis zu 100 Prozent der Kosten für Anschaffung, Installation, Verwaltungs- und Abrechnungssoftware sowie die zugehörige Elektroausstattung für AC-Ladestationen mit einer Leistung von 3,6 bis 22 kW.
Bis wann können Bewerbungen eingereicht werden und wie? +
Die Bewerbungsfrist beginnt am 31. Juli 2026 und dauert bis zur Ausschöpfung der Mittel, spätestens jedoch bis zum 31. August 2026 um 12:00 Uhr. Die Anträge werden online über das System eTurizam mit eGrađani-Zugangsdaten eingereicht.
Was passiert, wenn die Mittel vor Ablauf der Frist aufgebraucht sind? +
Die Mittel werden in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge vergeben. Wenn der verfügbare Betrag vor dem 31. August 2026 ausgeschöpft ist, wird der Wettbewerb geschlossen und es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.

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