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Live-Stream von Missbrauch einer Minderjährigen

Die Polizei hat zwei junge Männer aus der Umgebung von Zagreb festgenommen, weil sie ein Mädchen misshandelt, gefilmt und im Internet veröffentlicht haben. Das Gericht lehnte die Untersuchungshaft ab.

Foto: Felix-Mittermeier na Pixabay
Kurz gesagt
  • Polizei nimmt 19-Jährigen und 18-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen und Live-Übertragung fest.
  • Gericht lehnt Untersuchungshaft ab, nur Sicherheitsmaßnahmen angeordnet.
  • Auf der Aufnahme ist zu hören, wie das Opfer sich wehrt und beleidigt wird.
  • Für die vorgeworfenen Taten drohen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.

Die Zagreber Polizei hat einen 19-Jährigen und einen 18-Jährigen festgenommen, die im Verdacht stehen, ein minderjähriges Mädchen sexuell missbraucht und die Tat gefilmt und anschließend im Internet veröffentlicht zu haben. Den beiden jungen Männern werden mehrere Straftaten vorgeworfen, von der Verletzung der Kinderrechte und unzüchtigen Handlungen bis hin zur unbefugten Aufnahme.

Die Verdächtigen versuchten, alles als "nur einen Spaß" abzutun, doch die Ermittlungen offenbarten ein deutlich düstereres Bild. Auf der Aufnahme, bei der nicht ganz klar ist, ob sie live übertragen oder später veröffentlicht wurde, ist deutlich zu hören, wie das Mädchen sich gegen ihre Berührungen wehrt und sagt, dass es weh tut, während im Hintergrund beleidigende Kommentare über sie fallen.

Grauenhafte Kommentare auf der Aufnahme

Die Strafanzeige dokumentiert auch verstörende Aussagen, die die Gefühllosigkeit der Angreifer zusätzlich verdeutlichen. Einer der jungen Männer sagt auf der Aufnahme: "Alter, siehst du, sie schaut live zu. Mehr Leute schauen dir zu als je zuvor." Weitere Kommentare sind so unangemessen, dass sie nicht öffentlich zitiert werden können.

Das Opfer ist nach verfügbaren Informationen ein minderjähriges Mädchen, das zuvor Probleme mit Verhalten und Drogenmissbrauch hatte.

Gericht lehnt Untersuchungshaft ab

Nachdem sie identifiziert und festgenommen worden waren, beantragte die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft, ein Antrag, den das Gericht ablehnte. Stattdessen wurden Sicherheitsmaßnahmen angeordnet, nämlich ein Kontaktverbot zum Opfer. Beide jungen Männer, die während ihrer Schulzeit aktiv Sport trieben, sehen sich nun ernsthaften Anschuldigungen gegenüber.

Mögliche Strafen

Für die ihnen vorgeworfenen Straftaten drohen Haftstrafen. Für die Verletzung der Kinderrechte, also die Nötigung eines Kindes zu einem seinem Alter unangemessenen Verhalten, ist eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft vorgesehen, und dasselbe Maximum gilt für unzüchtige Handlungen an einer minderjährigen Person. Die unbefugte Aufnahme und die Zugänglichmachung der Aufnahme für eine größere Anzahl von Personen wird dagegen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.

Häufige Fragen
Wessen genau werden die jungen Männer aus der Umgebung von Zagreb beschuldigt? +
Ihnen werden Verletzung der Kinderrechte, unzüchtige Handlungen an einer minderjährigen Person sowie unbefugte Aufnahme und Veröffentlichung der Aufnahme vorgeworfen.
Warum wurde für die jungen Männer keine Untersuchungshaft angeordnet? +
Das Gericht lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft ab und verhängte Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich eines Kontaktverbots zum Opfer.
Wie hoch sind die maximalen Haftstrafen für diese Taten? +
Für die Verletzung der Kinderrechte und unzüchtige Handlungen drohen bis zu fünf Jahre Haft, während für die unbefugte Aufnahme eine Strafe von bis zu drei Jahren vorgesehen ist.

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