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Acht Arbeiter auf 14 Quadratmetern ohne Klimaanlage: Božinović entsetzt

Eine gemeinsame Aktion von Polizei und Staatlicher Inspektion hat unmenschliche Unterbringungsbedingungen für ausländische Arbeiter in einem Baucontainer aufgedeckt, und der Minister kündigte verstärkte Kontrollen und Sanktionen für Arbeitgeber an.

Foto: Timur Shakerzianov na Unsplash
Kurz gesagt
  • Acht ausländische Arbeiter aus Indien und Nepal lebten in einem 14 Quadratmeter großen Baucontainer ohne Klimaanlage.
  • Das gesetzliche Minimum beträgt 14 Quadratmeter pro Person, was in diesem Fall drastisch verletzt wurde.
  • Minister Božinović kündigte verstärkte Inspektionskontrollen und Sanktionen für alle Arbeitgeber an, die gegen die Vorschriften verstoßen.
  • In Kroatien sind derzeit etwa 130.000 Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für ausländische Staatsangehörige aktiv.

Innenminister Davor Božinović hat die Bedingungen, unter denen acht ausländische Arbeiter im Gebiet von Čazma untergebracht waren, aufs Schärfste verurteilt und die entdeckten Zustände als "einfach inakzeptabel" bezeichnet. Bei einer gemeinsamen Inspektion von Polizei und Staatlicher Inspektion, die letzte Woche durchgeführt wurde, wurde festgestellt, dass die Arbeiter in einem Baucontainer mit einer Fläche von nur 14 Quadratmetern, ohne Klimaanlage und mit unzureichenden Sanitäranlagen untergebracht waren.

62 Arbeiter kontrolliert, Unregelmäßigkeiten nur bei der Unterkunft

Die Aktion folgte auf Hinweise über eine größere Anzahl ausländischer Arbeiter, die bei einem Unternehmen beschäftigt waren. Insgesamt wurden 62 Arbeiter aus Indien und Nepal kontrolliert. Irena Delija, Polizeibeamtin für illegale Migration und Risikoanalyse in der Polizeidirektion Bjelovar-Bilogora, erläuterte die Ergebnisse der Überwachung.

"Es wurden 62 ausländische Arbeiter aus Indien und Nepal kontrolliert, dabei wurden keine Unregelmäßigkeiten hinsichtlich Aufenthalt und Arbeit festgestellt, aber was die angemessene Unterbringung betrifft, wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die von der Staatlichen Inspektion sanktioniert werden", erklärte Delija.

Das Gesetz ist klar: Mindestens 14 Quadratmeter pro Person

Die Verordnung über die Unterbringung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten legt die Standards genau fest. Die Unterkunft muss über getrennte Sanitäranlagen, Versorgung mit fließendem Wasser, Strom, Heizung, Belüftungsmöglichkeiten und angemessene Möbel verfügen. Eine Schlüsselbestimmung ist auch die Mindestfläche von 14 Quadratmetern pro Person, was in diesem Fall bei weitem nicht erfüllt ist.

Minister Božinović beschrieb den vorgefundenen Zustand anschaulich: "Acht von ihnen auf 14 Quadratmetern, in einem Container, der nicht zum Leben, sondern für den Bau gedacht ist, unzureichende Sanitäranlagen, also etwas, das einfach inakzeptabel ist."

Strafen und Ankündigung verstärkter Kontrollen

Für die festgestellten Verstöße sind Geldstrafen vorgesehen. Nach den Worten von Irena Delija "liegt die Strafe für juristische Personen zwischen 1.500 und 3.000 Euro und für verantwortliche Personen zwischen 500 und 1.000 Euro". Božinović kündigte an, dass die Kontrollen intensiviert werden, und appellierte an die Arbeitgeber, dass alle, die gegen das Gesetz verstoßen, sanktioniert werden.

"Wir führen diese Kontrollen durch und werden sie weiterhin durchführen. Alle, die gegen das Gesetz verstoßen, das im Einklang mit den Gewerkschaftsvertretern und den Vertretern der Arbeitgeberverbände festgelegt wurde, müssen sich daran halten, sonst werden sie, wie in diesem Fall in Čazma, sanktioniert und Anklagen erhoben", sagte Božinović.

130.000 aktive Genehmigungen für Ausländer

Der Fall aus Čazma wirft ein Licht auf den breiteren Kontext der Beschäftigung von Ausländern in Kroatien. Nach Angaben des Innenministeriums sind derzeit etwa 130.000 Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für ausländische Staatsangehörige aktiv. Von dem Unternehmen, dessen Arbeiter Gegenstand der Überwachung waren, hieß es, man warte auf das offizielle Protokoll der Staatlichen Inspektion und werde innerhalb der vorgeschriebenen Frist Unterlagen einreichen, von denen man glaubt, dass sie zeigen werden, dass es keine Unregelmäßigkeiten gab.

Häufige Fragen
Was wurde in Čazma entdeckt? +
Polizei und Staatliche Inspektion entdeckten acht ausländische Arbeiter, die in einem 14 Quadratmeter großen Baucontainer ohne Klimaanlage und mit unzureichenden Sanitäranlagen untergebracht waren.
Wie groß ist die vorgeschriebene Mindestfläche für die Unterbringung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten? +
Die Verordnung schreibt mindestens 14 Quadratmeter pro Person vor, mit getrennten Sanitäranlagen, fließendem Wasser, Strom, Heizung und angemessenen Möbeln.
Welche Strafen drohen Arbeitgebern für solche Verstöße? +
Für juristische Personen beträgt die Strafe 1.500 bis 3.000 Euro, für verantwortliche Personen 500 bis 1.000 Euro.
Wie reagierte Minister Božinović auf den Fall? +
Der Minister bezeichnete die Bedingungen als 'einfach inakzeptabel' und kündigte verstärkte Kontrollen sowie die Sanktionierung aller Arbeitgeber an, die gegen das Gesetz verstoßen.

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