Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe für 22-Jährigen
Ihm werden wiederholte psychische und körperliche Gewalt vorgeworfen, die vorgeschlagene Strafe beträgt ein Jahr und zwei Monate Haft.
Ihm werden wiederholte psychische und körperliche Gewalt vorgeworfen, die vorgeschlagene Strafe beträgt ein Jahr und zwei Monate Haft.
Die Staatsanwaltschaft in Karlovac hat Anklage gegen einen 22-Jährigen aus der Region Karlovac erhoben wegen Straftaten der häuslichen Gewalt und der Körperverletzung. Das Opfer ist seine Lebensgefährtin, der Zeitraum der Misshandlung erstreckte sich von November 2024 bis zum 30. März 2026.
Laut Anklageschrift setzte der Beschuldigte seine Partnerin, mit der er zunächst in einem Einfamilienhaus und später in einer Wohnung in Karlovac lebte, wiederholt psychischer und körperlicher Gewalt aus. Während dieses Zeitraums beleidigte er sie mit abfälligen Namen, erniedrigte und demütigte sie und sagte ihr, sie sei krank und müsse sich behandeln lassen.
Neben verbaler Misshandlung wird ihm auch eine Reihe von körperlichen Angriffen vorgeworfen. In der Anklageschrift heißt es, er habe sie gestoßen, mit Fäusten und Füßen geschlagen, an den Haaren gezogen und ihr Schläge im Bereich von Kopf, Armen und Beinen versetzt. Dieses Verhalten rief bei der Geschädigten Gefühle von Angst, Erniedrigung und eine Verletzung ihrer Würde hervor.
Besonders hervorgehoben wird ein Vorfall Ende März 2026, als er sie mehrfach gegen die Knie schlug und ihren Unterarm drückte. Dabei erlitt sie Prellungen an beiden Knien und am linken Unterarm, was der medizinische Sachverständige als leichte Körperverletzung einstufte.
Bei seiner Vernehmung wies der 22-Jährige den größten Teil der Vorwürfe zurück. Er gab lediglich zu, dass es zu Streitigkeiten kam und dass er sie in einigen Situationen an den Armen gepackt habe, um sie, wie er behauptet, zu beruhigen. Systematische körperliche Gewalt bestritt er.
Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Gericht, ihm für diese beiden Straftaten eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Monaten und zwei Wochen zu verhängen. Zudem wurde die Verlängerung der zuvor angeordneten Sicherheitsmaßnahmen wegen der Gefahr der Wiederholung von Straftaten beantragt.