Österreich beginnt mit Rückführung von Migranten nach Italien: 4 Transfers seit 12. Juni
Wien folgt Deutschland und der Schweiz und wendet den neuen EU-Migrations- und Asylpakt an; die Transfers erfolgten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Wien folgt Deutschland und der Schweiz und wendet den neuen EU-Migrations- und Asylpakt an; die Transfers erfolgten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Österreich hat begonnen, Asylbewerber nach Italien zurückzuführen, gemäß dem neuen EU-Migrations- und Asylpakt, der am 12. Juni 2026 in Kraft getreten ist. Wie La Repubblica berichtet, hat Wien bisher vier Transfers von Migranten nach Italien durchgeführt und folgt damit dem Beispiel Deutschlands und der Schweiz, die bereits die Anwendung der neuen Regeln angekündigt haben.
Nach Angaben des österreichischen Innenministeriums erfolgten die Transfers mit Bussen und Zügen, im Rahmen der neuen Möglichkeiten, die der EU-Migrations- und Asylpakt (Geas) bietet. Aus dem Ministerium hieß es, wie die Agentur Lapresse berichtet, dass "mit dem Asylpakt nun die Möglichkeit besteht, dass die Behörde der ausländischen Person ein Zug- oder Busticket zur Verfügung stellt".
Nach Angaben aus Wien wurden "seit dem 12. Juni 2026 auf diese Weise bisher vier Personen nach Italien überstellt". Das Ministerium hat vorerst nicht bekannt gegeben, wie viele Menschen insgesamt von künftigen Transfers betroffen sein könnten, noch hat es präzisiert, ob sich das Verfahren ausschließlich auf Personen bezieht, die nach dem 12. Juni angekommen sind, oder auch auf jene, die sich bereits früher in Österreich aufgehalten haben.
Die Nachricht wurde auch von der österreichischen Agentur Apa bestätigt, die angibt, dass vier Asylbewerber bereits nach Italien zurückgeführt wurden, und die Entscheidung Wiens basiert auf dem neuen Migrantenpakt, der seit dem 12. Juni in Kraft ist. Die italienische Regierung hat diese Entscheidung laut ANSA vorerst nicht kommentiert.
Dieser Schritt Österreichs stellt einen Präzedenzfall dar, der die gesamte Europäische Union beeinflussen könnte. Der Migrations- und Asylpakt, der Mitte Juni in Kraft getreten ist, ist ein gemeinsamer europäischer Rahmen, der auch für Kroatien gilt, sodass ähnliche Verfahren auch in anderen Mitgliedstaaten der Union zur Praxis werden könnten.