Zollbeamte haben am Montag, dem 4. August 2026, am Grenzübergang Županja most den Versuch unterbunden, eine größere Menge Bargeld illegal in die Europäische Union einzuführen. Das Fahrzeug mit österreichischen Kennzeichen, gelenkt von einem bosnischen Staatsbürger, wurde einer eingehenden Kontrolle unterzogen.
Bei der Durchsuchung des persönlichen Gepäcks und des Portemonnaies entdeckten die Zöllner Bargeld, das nirgends angemeldet war. Es handelte sich um insgesamt 36.745 Euro, 600 Schweizer Franken und 1.000 US-Dollar, verteilt auf mehrere Umschläge. Schätzungen zufolge übersteigt der Gesamtwert des beschlagnahmten Bargelds 38.000 Euro.
Hohe Strafe für verschwiegenes Geld
Wegen Verstoßes gegen die Vorschriften wurde dem Reisenden an Ort und Stelle ein Bußgeldbescheid ausgehändigt. Obwohl sich die Quellen über den genauen Betrag nicht vollständig einig sind, steht außer Frage, dass die Strafe außergewöhnlich hoch ist. Laut Klix.ba wurde ihm eine Geldstrafe von 11.490 Euro auferlegt, während Dnevnik.hr einen Betrag von 11.500 Euro nennt.
Dieser Fall diente der Kroatischen Zollverwaltung als Anlass, erneut alle Reisenden auf die Anmeldepflicht hinzuweisen. Jede natürliche Person, die die Außengrenze der EU überschreitet, sei es bei der Ein- oder Ausreise, ist verpflichtet, Bargeld anzumelden, wenn dessen Wert 10.000 Euro oder mehr erreicht. Dies gilt auch für den Gegenwert in jeder anderen Fremdwährung.
Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Zollbehörde oder der Grenzpolizei, entweder schriftlich oder elektronisch unter Verwendung des dafür vorgeschriebenen Formulars. Die Nichteinhaltung dieser Regel wird als Ordnungswidrigkeit behandelt und kann ernste finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, wie dieses Ereignis deutlich gezeigt hat.