Das Ministerium für Raumordnung, Bauwesen und Staatseigentum hat am 10. August 2026 den Entwurf der neuen Verordnung über Gebäude und Arbeiten, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Das Dokument bringt bedeutende Änderungen für Eigentümer von Einfamilienhäusern und Nebengebäuden und regelt abschließend auch den dringenden Status von Mobilheimen auf Campingplätzen.
Dem Entwurf zufolge können Bürger künftig Einfamilienhäuser mit einer Fläche von bis zu 400 Quadratmetern und höchstens zwei Wohnungen sowie Nebengebäude bis zu 600 Quadratmetern, die nicht industriellen Zwecken dienen, ohne Baugenehmigung sanieren. Dies bedeutet jedoch keine völlige Baufreiheit, für diese Maßnahmen ist ein Hauptprojekt erforderlich, das die bestehenden Standortbedingungen einhalten muss.
Was genau erlaubt ist und was nicht
Auch wenn keine Genehmigung mehr erforderlich ist, erlaubt die neue Verordnung nicht den Anbau eines zusätzlichen Stockwerks oder den Anbau neuer Räume außerhalb der Gebäudekubatur. Stattdessen können Eigentümer Fassade, Dach oder die Organisation des Innenraums ändern. Bei allen solchen Arbeiten sind eine Bauanzeige und eine fachliche Bauaufsicht erforderlich; die Erteilung einer neuen Nutzungsgenehmigung ist nicht vorgesehen.
Bei Mehrfamilienhäusern ist eine Sanierung ohne Baugenehmigung für Änderungen der Raumorganisation innerhalb des Gebäudes möglich, wie das Entfernen von Trennwänden oder das Verlegen neuer Installationen. Wie bisher können ohne Genehmigung, aber mit Projekt, Aufzüge eingebaut, externe Stahltreppen als Feuerwehrzugang installiert, besondere Gebäudeteile zu einer Einheit verbunden, eine Aufmauerung bis zu einer Höhe von 60 Zentimetern ausgeführt und Dachgauben eingebaut werden.
Mobilheime erhalten ihre eigenen Regeln
Die meiste Aufmerksamkeit erregt der Teil der Verordnung, der den Status von Mobilheimen, also einstöckigen modularen, mobilen Häusern, definiert. Diese dürfen auf Campingplätzen ohne Baugenehmigung und ohne Hauptprojekt aufgestellt werden, jedoch ausschließlich gemäß den Bedingungen der Standortgenehmigung, auf deren Grundlage der Campingplatz eine Nutzungsgenehmigung und eine Betriebsgenehmigung erhalten hat.
Der Entwurf begrenzt die maximale Fläche eines Mobilheims auf 40 Quadratmeter und die Höhe auf 3,5 Meter. Bestehende Campingplätze dürfen sie in einem Streifen von 25 bis 100 Metern vom Meer entfernt aufstellen, jedoch nur, wenn dies in der Standortgenehmigung festgelegt ist und der Campingplatz einen Bebauungsgrad von 40 Prozent erfüllt. Zukünftige Campingplätze müssen Bereiche für Mobilheime in einer Entfernung von mehr als 100 Metern von der Küste planen.
Regierung gibt nach Druck der Branche nach
Mit dieser Verordnung wird eine Geschichte abgeschlossen, die in der vergangenen Saison heftige Reaktionen im Tourismussektor ausgelöst hat. Der damalige Entwurf des Raumordnungsgesetzes definierte Mobilheime als Gebäude, was die Pflicht zur Einholung einer Baugenehmigung und zur Erstellung eines Projekts bedeutet hätte, und verbot den Bau jeglicher Gebäude im 100-Meter-Streifen vom Meer. Zudem sah er vor, dass die Belegung von Campingplätzen mit Mobilheimen 40 Prozent nicht überschreiten darf, während 30 Prozent der Fläche für Grünflächen und die restlichen 30 Prozent für Zufahrtswege und Stellplätze für Zelte oder Wohnmobile reserviert bleiben müssen.
Die Regierung hat inzwischen von der Definition von Mobilheimen als Gebäude Abstand genommen, aber die Beschränkungen für die Bebauung von Campingplätzen bleiben in Kraft. Wichtig ist zu betonen, dass Mobilheime nicht außerhalb von Campingplätzen aufgestellt werden dürfen, für jede Art von Fertigbau, der zum Wohnen auf privatem Grundstück vorgesehen ist, ist weiterhin eine Baugenehmigung erforderlich.
Übergangsfrist und erwartete Verabschiedung
Die öffentliche Konsultation zum Verordnungsentwurf dauert bis zum 3. September 2026, und die endgültige Verabschiedung wird bis Ende des Jahres erwartet. Es ist eine Übergangsfrist von sechs Monaten ab dem Tag des Inkrafttretens vorgesehen, alle in diesem Zeitraum begonnenen Arbeiten werden nach der alten Verordnung behandelt.