Das Oberste Strafgericht der Republik Kroatien hat ein rechtskräftiges Urteil erlassen, mit dem Dražen Šolc (65), ehemaliger Schlagzeuger der Bands Fila, Prljavo kazalište und Parni valjak, zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Das Urteil bezieht sich auf den Verkehrsunfall von 2017, bei dem auf einem Fußgängerüberweg in der Ilica in Zagreb Vjeran Dasović tödlich verletzt wurde und Šolc anschließend vom Unfallort floh, ohne Hilfe zu leisten.
Drei Tage nach dem Unfall erlag das Opfer im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die Polizei fand Šolc acht Stunden nach dem Unfall. Laut den Angaben im Urteil des Obersten Strafgerichts hat er sich nicht selbst bei der Polizei gemeldet, wie er behauptete, sondern versuchte zu fliehen. Das Gericht führte in der Begründung aus, dass Šolc den Unfallort ohne Hilfeleistung verließ und damit "völlige Rücksichtslosigkeit sowie einen Mangel an Menschlichkeit und Pietät gegenüber dem Opfer" zeigte.
Der Weg zum rechtskräftigen Urteil
Das erstinstanzliche Urteil wurde Ende November 2023 am Bezirksgericht in Zagreb verkündet, als Šolc zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren Haft verurteilt wurde. Das Oberste Strafgericht gab jedoch nun der Berufung der Staatsanwaltschaft statt und verschärfte die Strafe auf viereinhalb Jahre. Zusätzlich zur Haftstrafe wurde ihm ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge für die Dauer von zwei Jahren nach Verbüßung der Strafe auferlegt.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Gefahr besteht, dass Šolc erneut die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden könnte, da er grob gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hat, indem er einen Unfall an einem markierten Fußgängerüberweg mit der schwerstmöglichen Folge verursachte. Im ersten Verfahren wurde Šolc zu viereinhalb Jahren Haft und fünf Jahren Fahrverbot verurteilt, da festgestellt wurde, dass er unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln gefahren war. In der Wiederholungsverhandlung wurden diese Vorwürfe jedoch aus der Anklage entfernt.
Berufung der Verteidigung abgelehnt
Šolc legte gegen das Urteil Berufung ein und forderte dessen Aufhebung und ein neues Verfahren, einen Freispruch oder eine mildere Strafe. Als eines seiner Argumente führte er an, dass er nicht mehr in Bands auftrete. Das Oberste Strafgericht wies alle seine Einwände zurück, gab jedoch der Berufung der Staatsanwaltschaft statt, die sich auf die Höhe der Strafe und das Fahrverbot bezog.