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Flucht vor der Polizei auf dem Moped endet im Gefängnis

Die Polizei nahm einen 46-jährigen Wiederholungstäter in der Nähe von Vrgorac fest. Nachdem er seine Haftstrafe wegen häuslicher Gewalt verbüßt hat, folgt eine neue Ermittlung.

Foto: Wikipedia (Veliki Prolog)
Kurz gesagt
  • Ein 46-Jähriger floh am 6. August in Veliki Prolog vor der Polizei auf einem nicht zugelassenen Moped ohne Helm.
  • Wegen häuslicher Gewalt wurde er sofort vor Gericht gestellt und ins Gefängnis gebracht.
  • Sein Führerschein war bereits wegen 12 negativen Punkten entzogen worden, und er beging fünf schwere Verkehrsdelikte.
  • Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis erwartet ihn eine neue Ermittlung wegen der Verkehrsdelikte.

Ein echtes Drama spielte sich am Donnerstag, dem 6. August 2026, in der Gegend von Vrgorac ab, als ein 46-jähriger Mann versuchte, der Polizei auf einem nicht zugelassenen Moped zu entkommen. Auf der Flucht beging er gleich fünf schwere Verkehrsdelikte. Der Fall erhielt eine zusätzliche Dimension, da der Festgenommene wegen häuslicher Gewalt sofort vor Gericht gestellt und ins Gefängnis gebracht wurde.

Verfolgungsjagd in Veliki Prolog

Nach dem Bericht der Polizei der Gespanschaft Split-Dalmatien wurde der Mann wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt gesucht. Er wurde in Veliki Prolog, in der Nähe von Vrgorac, gesichtet, wie er ein Moped ohne Kennzeichen und ohne Schutzhelm fuhr. Auf die Aufforderung der Polizei anzuhalten, reagierte er nicht und setzte seine Fahrt fort, wobei er Licht- und Tonsignale ignorierte.

Die polizeiliche Verfolgung wurde am selben Abend in der Gegend von Dusina fortgesetzt, wo die Beamten ihn schließlich aufspürten. Da er sich weigerte, den Anordnungen Folge zu leisten und die Gefahr einer erneuten Flucht bestand, wurden Zwangsmittel eingesetzt. Er wurde festgenommen und zur Polizeistation Makarska gebracht, das Moped wurde vorläufig beschlagnahmt.

Sofort wegen häuslicher Gewalt ins Gefängnis

Nach der Untersuchung auf der Polizeistation wurde der 46-Jährige im Schnellverfahren wegen zwei Verstößen gegen das Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt vor Gericht gestellt. Die Polizei beantragte eine Haftstrafe von 120 Tagen und die Schutzmaßnahme einer verpflichtenden psychosozialen Behandlung. Das Gericht ordnete eine Untersuchungshaft von 14 Tagen an, woraufhin der Mann ins Gefängnis überstellt wurde.

Ohne Führerschein, Helm und Zulassung

Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass er am 6. August Moped fuhr, obwohl ihm die Fahrerlaubnis bereits wegen 12 negativen Punkten entzogen worden war. Zudem trug er keinen Schutzhelm, das Moped war weder zugelassen noch versichert, und er weigerte sich, der Anordnung der Polizei Folge zu leisten.

Es handelt sich um einen mehrfachen Täter schwerer Verkehrsdelikte. Wegen des Verdachts, fünf schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen zu haben, kündigte die Polizei an, nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis weitere Ermittlungen gegen ihn durchzuführen.

Häufige Fragen
Was führte zur Festnahme des 46-Jährigen? +
Die Polizei suchte ihn wegen des Verdachts auf häusliche Gewalt. Er wurde am 6. August in Veliki Prolog gesichtet, wie er ein nicht zugelassenes Moped ohne Helm fuhr. Auf die Zeichen der Polizei reagierte er nicht und floh.
Welche Verstöße beging er während der Fahrt? +
Es wurden fünf schwere Verkehrsdelikte festgestellt: Fahren mit entzogenem Führerschein (12 negative Punkte), Fahren ohne Helm, nicht zugelassenes und nicht versichertes Moped sowie Nichtbefolgen der polizeilichen Anordnung.
Warum kam er sofort ins Gefängnis? +
Zusätzlich zu den Verkehrsdelikten wurde er wegen zwei Verstößen gegen das Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt angeklagt. Nach dem Schnellverfahren ordnete das Gericht 14 Tage Untersuchungshaft an und überstellte ihn ins Gefängnis.
Was erwartet ihn nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis? +
Die Polizei kündigte an, weitere Ermittlungen wegen des Verdachts auf fünf schwere Verkehrsdelikte durchzuführen, was zusätzliche Sanktionen zur Folge haben könnte.

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