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Zollbeamte aus Strmica ermöglichten Handwerker zollfreie Einfuhr

Die Staatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität (USKOK) hat vor dem Bezirksgericht in Split Anklage gegen zwei Zollbeamte und einen Handwerker aus Bosnien und Herzegowina erhoben. Der Staat wurde um mindestens 6.701 Euro geschädigt.

Foto: Brecht Corbeel na Unsplash
Kurz gesagt
  • USKOK hat Anklage gegen zwei Zollbeamte und einen Handwerker aus Bosnien und Herzegowina erhoben.
  • Die Zollbeamten ermöglichten die Einfuhr von Heizungsanlagen ohne Zahlung von Zöllen und Steuern am Grenzübergang Strmica.
  • Der rechtswidrige Vermögensvorteil wird auf mindestens 6.701 Euro geschätzt.
  • Die Ermittlungen wurden am 8. April 2026 eingeleitet, die Anklage vor dem Bezirksgericht in Split eingereicht.

Die Staatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität (USKOK) hat vor dem Bezirksgericht in Split Anklage gegen zwei Zollbeamte des Grenzübergangs Strmica und einen Handwerker aus Bosnien und Herzegowina erhoben. Den Zollbeamten wird Amtsmissbrauch und Überschreitung der Befugnisse vorgeworfen, während der Unternehmer der Anstiftung zu dieser Straftat beschuldigt wird.

Absprachen über Ankunftszeiten und gefälschte Daten

Der Anklage zufolge wird den 41-jährigen und 46-jährigen Zollbeamten vorgeworfen, von 24. Januar bis 26. März 2021 dem 40-jährigen Handwerker ermöglicht zu haben, größere Mengen an Heizungsanlagen aus Bosnien und Herzegowina nach Kroatien einzuführen, als in den Zollanmeldungen angegeben. Die Ware war für eine größere Anzahl von Käufern bestimmt, als in den Dokumenten aufgeführt.

Nach Angaben der Anklage verabredeten die Zollbeamten mit dem Handwerker die Ankunftszeiten seiner Fahrzeuge am Grenzübergang. Nachdem sie das Gewicht der Ladung festgestellt hatten, bemerkten sie, dass die Lastwagen mehr Ware transportierten als angegeben, gaben jedoch trotzdem unrichtige Daten aus den Anmeldungen in das Informationssystem der Zollverwaltung ein. Dabei prüften sie weder die tatsächliche Menge noch den Wert der Ware und berechneten auch keine Abgaben für die nicht angemeldete Fracht.

Anlagen bei mehreren Kunden in Kroatien eingebaut

Die beiden Zollbeamten erlaubten dem Handwerker anschließend, die nicht verzollten Heizungsanlagen, für die sie weder den tatsächlichen Wert festgestellt noch Zölle und fällige Steuern berechnet hatten, einzuführen und bei einer größeren Anzahl von Personen in Kroatien einzubauen.

Auf diese Weise verschafften sie dem Handwerker einen rechtswidrigen Vermögensvorteil von mindestens 6.701 Euro, so USKOK. Index.hr präzisiert den Betrag auf 6.701,10 Euro, während Tportal den gerundeten Betrag von 6.701 Euro angibt.

Ermittlungen im April eingeleitet

Die Anklage ist das Ergebnis von Ermittlungen, die am 8. April dieses Jahres eingeleitet wurden. Die beiden Zollbeamten, kroatische Staatsbürger, geboren 1985 und 1980, werden des Amtsmissbrauchs und der Überschreitung der Befugnisse beschuldigt, der 1986 geborene Unternehmer der Anstiftung zu dieser Straftat.

Häufige Fragen
Was wird den Zollbeamten aus Strmica genau vorgeworfen? +
Die Zollbeamten ermöglichten von Januar bis März 2021 einem Handwerker aus Bosnien und Herzegowina die Einfuhr größerer Mengen an Heizungsanlagen ohne Zahlung von Zöllen und Steuern, indem sie unrichtige Daten in das System der Zollverwaltung eingaben.
Wie hoch ist der rechtswidrige Vermögensvorteil? +
Nach USKOK beträgt der Vorteil für den Handwerker mindestens 6.701,10 Euro, beziehungsweise 6.701 Euro nach dem gerundeten Betrag.
Wer ist alles von der Anklage betroffen? +
Die Anklage betrifft zwei Zollbeamte (41 und 46 Jahre alt) sowie einen 40-jährigen Handwerker aus Bosnien und Herzegowina.
Wann wurden die Ermittlungen eingeleitet? +
Die Ermittlungen wurden am 8. April 2026 eingeleitet, und die Anklage wurde vor dem Bezirksgericht in Split erhoben.

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