Die Staatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität (USKOK) hat vor dem Bezirksgericht in Split Anklage gegen zwei Zollbeamte des Grenzübergangs Strmica und einen Handwerker aus Bosnien und Herzegowina erhoben. Den Zollbeamten wird Amtsmissbrauch und Überschreitung der Befugnisse vorgeworfen, während der Unternehmer der Anstiftung zu dieser Straftat beschuldigt wird.
Absprachen über Ankunftszeiten und gefälschte Daten
Der Anklage zufolge wird den 41-jährigen und 46-jährigen Zollbeamten vorgeworfen, von 24. Januar bis 26. März 2021 dem 40-jährigen Handwerker ermöglicht zu haben, größere Mengen an Heizungsanlagen aus Bosnien und Herzegowina nach Kroatien einzuführen, als in den Zollanmeldungen angegeben. Die Ware war für eine größere Anzahl von Käufern bestimmt, als in den Dokumenten aufgeführt.
Nach Angaben der Anklage verabredeten die Zollbeamten mit dem Handwerker die Ankunftszeiten seiner Fahrzeuge am Grenzübergang. Nachdem sie das Gewicht der Ladung festgestellt hatten, bemerkten sie, dass die Lastwagen mehr Ware transportierten als angegeben, gaben jedoch trotzdem unrichtige Daten aus den Anmeldungen in das Informationssystem der Zollverwaltung ein. Dabei prüften sie weder die tatsächliche Menge noch den Wert der Ware und berechneten auch keine Abgaben für die nicht angemeldete Fracht.
Anlagen bei mehreren Kunden in Kroatien eingebaut
Die beiden Zollbeamten erlaubten dem Handwerker anschließend, die nicht verzollten Heizungsanlagen, für die sie weder den tatsächlichen Wert festgestellt noch Zölle und fällige Steuern berechnet hatten, einzuführen und bei einer größeren Anzahl von Personen in Kroatien einzubauen.
Auf diese Weise verschafften sie dem Handwerker einen rechtswidrigen Vermögensvorteil von mindestens 6.701 Euro, so USKOK. Index.hr präzisiert den Betrag auf 6.701,10 Euro, während Tportal den gerundeten Betrag von 6.701 Euro angibt.
Ermittlungen im April eingeleitet
Die Anklage ist das Ergebnis von Ermittlungen, die am 8. April dieses Jahres eingeleitet wurden. Die beiden Zollbeamten, kroatische Staatsbürger, geboren 1985 und 1980, werden des Amtsmissbrauchs und der Überschreitung der Befugnisse beschuldigt, der 1986 geborene Unternehmer der Anstiftung zu dieser Straftat.