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Halten an der Bushaltestelle: Kameras erfassen Verstöße, Bußgeld kommt per Post

Verkehrsüberwacher in Kroatien verlassen sich zunehmend auf automatische Überwachungssysteme, und Autofahrer wissen oft nicht, dass auch ein kurzes Anhalten zu einem Bußgeld führen kann. Wir geben einen Überblick über die Befugnisse der Verkehrsüberwacher und die Höhe der Bußgelder.

Foto: 9524328 na Pixabay
Kurz gesagt
  • Verkehrsüberwacher können unerlaubtes Halten und Parken bestrafen, die Bußgelder liegen zwischen 30 und 90 Euro.
  • Eingeschaltete vier Blinker schützen nicht vor einer Strafe; Kameras erfassen das Fahrzeug an verbotener Stelle, unabhängig von der Absicht des Fahrers.
  • Wenn der Fahrzeughalter nicht innerhalb von 15 Tagen den Fahrer angibt, droht ihm eine Strafe von 660 bis 1990 Euro.
  • Zagreb, Rijeka und Osijek nutzen Videoüberwachung zur automatischen Dokumentation von Halte- und Parkverstößen.

Wenn von Verkehrspolizei die Rede ist, denken die meisten Autofahrer sofort an Strafen für zu schnelles Fahren, Rotlichtverstöße oder Handynutzung am Steuer, die bis zu 2650 Euro betragen können, mit der Möglichkeit einer Haftstrafe von bis zu 60 Tagen. Doch bei der Regelung des Verkehrs, insbesondere im ruhenden Verkehr, spielen die Verkehrsüberwachungsdienste eine immer wichtigere Rolle, deren Befugnisse enger gefasst sind, aber sehr konkret, wenn es um Parken und Halten geht.

Verkehrsüberwacher sind keine städtische Version der Verkehrspolizei. Sie messen keine Geschwindigkeiten, führen keine Alkoholtests durch und kontrollieren keine Dokumente. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf der Überwachung von ordnungswidrig haltenden und parkenden Fahrzeugen sowie auf der Anordnung von Umsetzmaßnahmen.

Bußgelder von 30 bis 90 Euro, können aber auch deutlich höher ausfallen

Die von den Verkehrsüberwachungsdiensten verhängten Bußgelder liegen in der Regel zwischen 30 und 60 Euro. Zum Beispiel wird das Parken oder Halten auf Gehwegen, Fußgängerüberwegen oder an Bushaltestellen mit 30 Euro bestraft. Das Ignorieren eines Halt- oder Parkverbotszeichens kostet 60 Euro, während das Belegen eines Behindertenparkplatzes 90 Euro kostet.

Das Gesetz unterscheidet klar zwischen Halten, das bis zu drei Minuten dauert, und Parken, das länger dauert. An Orten, an denen beides verboten ist, ist jedoch die Dauer des Aufenthalts nicht entscheidend. Es reicht, nur für einige Sekunden anzuhalten, um eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Das Einschalten aller vier Blinker schützt nicht vor einem Bußgeld.

Kameras bewerten nicht die Absicht, sondern erfassen den Verstoß

Die Überwachungspraxis unterscheidet sich von Stadt zu Stadt, obwohl die gesetzlichen Befugnisse und die Grundbußgelder in ganz Kroatien gleich sind. In Zagreb arbeiten die Verkehrs- und Kommunalüberwacher in drei Schichten, sieben Tage die Woche. Rijeka nutzt im Stadtzentrum ein automatisches Videosystem, insbesondere an Bushaltestellen. Osijek hat Kameras an kritischen Stellen wie Bushaltebuchten und Straßenbahngleisen installiert.

Wie Autostart berichtet, ist es entscheidend zu verstehen, dass die Kamera nicht bewertet, ob jemand gestört hat oder kurz wegen der Navigation angehalten hat. Sie erfasst das Fahrzeug an einem Ort, an dem es nicht sein darf, was ausreicht, um ein Verfahren einzuleiten. Die Anhörung zum Bußgeld wird dann an die Wohnadresse des Fahrzeughalters geschickt, ohne dass es zu einem Treffen mit dem Überwacher kommt.

Bußgeld von 15 Euro kann zu einer Schuld von fast 2000 Euro werden

Obwohl sich das Bußgeld auf 15 Euro halbiert, wenn es innerhalb von drei Tagen bezahlt wird, kann die Nichtzahlung zu ernsteren Konsequenzen führen. Der Fahrzeughalter kann aufgefordert werden, innerhalb von 15 Tagen Angaben zur Person zu machen, die das Fahrzeug gefahren hat. Das Ignorieren dieser Aufforderung stellt eine separate Ordnungswidrigkeit dar, für die ein Bußgeld von 660 bis 1990 Euro vorgesehen ist.

Daher kann ein kurzes Anhalten wegen eines Telefonats oder der Navigation an einer Bushaltestelle harmlos erscheinen, reicht aber völlig aus, um einen Bußgeldbescheid des Verkehrsüberwachungsdienstes zu erhalten. Der einzige sichere Weg, dies zu vermeiden, ist das Anhalten ausschließlich an erlaubten Stellen.

Häufige Fragen
Können Verkehrsüberwacher für zu schnelles Fahren oder Handynutzung bestrafen? +
Nein. Verkehrsüberwacher haben keine Befugnisse für solche Verstöße. Ihre Aufgabe ist die Überwachung von unerlaubtem Parken und Halten. Für Verstöße wie Geschwindigkeit und Handynutzung ist ausschließlich die Verkehrspolizei zuständig.
Schützen mich eingeschaltete vier Blinker vor einer Strafe, wenn ich kurz an einer verbotenen Stelle anhalte? +
Nein. Eingeschaltete Blinker ändern nichts an der Tatsache, dass Sie unerlaubt gehalten haben. Wenn die Stelle videoüberwacht ist, kann die Strafe unabhängig von Ihrer Absicht oder der Kürze des Haltens eintreffen.
Wie hoch ist die Strafe, wenn ich den Fahrer, der den Verstoß begangen hat, nicht angebe? +
Für die Nichtangabe einer glaubwürdigen Auskunft über die Person, die das Fahrzeug geführt hat, innerhalb von 15 Tagen ist eine Strafe von 660 bis 1990 Euro vorgesehen, was deutlich höher ist als die ursprüngliche Strafe für unerlaubtes Halten.
Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken laut Gesetz? +
Halten ist das Unterbrechen der Fahrt für bis zu drei Minuten, während Parken jede Unterbrechung länger als drei Minuten ist. An Orten, an denen beides verboten ist, ist die Dauer jedoch nicht relevant, und der Verstoß liegt in beiden Fällen vor.

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