Wenn von Verkehrspolizei die Rede ist, denken die meisten Autofahrer sofort an Strafen für zu schnelles Fahren, Rotlichtverstöße oder Handynutzung am Steuer, die bis zu 2650 Euro betragen können, mit der Möglichkeit einer Haftstrafe von bis zu 60 Tagen. Doch bei der Regelung des Verkehrs, insbesondere im ruhenden Verkehr, spielen die Verkehrsüberwachungsdienste eine immer wichtigere Rolle, deren Befugnisse enger gefasst sind, aber sehr konkret, wenn es um Parken und Halten geht.
Verkehrsüberwacher sind keine städtische Version der Verkehrspolizei. Sie messen keine Geschwindigkeiten, führen keine Alkoholtests durch und kontrollieren keine Dokumente. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf der Überwachung von ordnungswidrig haltenden und parkenden Fahrzeugen sowie auf der Anordnung von Umsetzmaßnahmen.
Bußgelder von 30 bis 90 Euro, können aber auch deutlich höher ausfallen
Die von den Verkehrsüberwachungsdiensten verhängten Bußgelder liegen in der Regel zwischen 30 und 60 Euro. Zum Beispiel wird das Parken oder Halten auf Gehwegen, Fußgängerüberwegen oder an Bushaltestellen mit 30 Euro bestraft. Das Ignorieren eines Halt- oder Parkverbotszeichens kostet 60 Euro, während das Belegen eines Behindertenparkplatzes 90 Euro kostet.
Das Gesetz unterscheidet klar zwischen Halten, das bis zu drei Minuten dauert, und Parken, das länger dauert. An Orten, an denen beides verboten ist, ist jedoch die Dauer des Aufenthalts nicht entscheidend. Es reicht, nur für einige Sekunden anzuhalten, um eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Das Einschalten aller vier Blinker schützt nicht vor einem Bußgeld.
Kameras bewerten nicht die Absicht, sondern erfassen den Verstoß
Die Überwachungspraxis unterscheidet sich von Stadt zu Stadt, obwohl die gesetzlichen Befugnisse und die Grundbußgelder in ganz Kroatien gleich sind. In Zagreb arbeiten die Verkehrs- und Kommunalüberwacher in drei Schichten, sieben Tage die Woche. Rijeka nutzt im Stadtzentrum ein automatisches Videosystem, insbesondere an Bushaltestellen. Osijek hat Kameras an kritischen Stellen wie Bushaltebuchten und Straßenbahngleisen installiert.
Wie Autostart berichtet, ist es entscheidend zu verstehen, dass die Kamera nicht bewertet, ob jemand gestört hat oder kurz wegen der Navigation angehalten hat. Sie erfasst das Fahrzeug an einem Ort, an dem es nicht sein darf, was ausreicht, um ein Verfahren einzuleiten. Die Anhörung zum Bußgeld wird dann an die Wohnadresse des Fahrzeughalters geschickt, ohne dass es zu einem Treffen mit dem Überwacher kommt.
Bußgeld von 15 Euro kann zu einer Schuld von fast 2000 Euro werden
Obwohl sich das Bußgeld auf 15 Euro halbiert, wenn es innerhalb von drei Tagen bezahlt wird, kann die Nichtzahlung zu ernsteren Konsequenzen führen. Der Fahrzeughalter kann aufgefordert werden, innerhalb von 15 Tagen Angaben zur Person zu machen, die das Fahrzeug gefahren hat. Das Ignorieren dieser Aufforderung stellt eine separate Ordnungswidrigkeit dar, für die ein Bußgeld von 660 bis 1990 Euro vorgesehen ist.
Daher kann ein kurzes Anhalten wegen eines Telefonats oder der Navigation an einer Bushaltestelle harmlos erscheinen, reicht aber völlig aus, um einen Bußgeldbescheid des Verkehrsüberwachungsdienstes zu erhalten. Der einzige sichere Weg, dies zu vermeiden, ist das Anhalten ausschließlich an erlaubten Stellen.