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Staatsanwaltschaft fordert Strafe für Rijekaer wegen Misshandlung seiner Partnerin

Die Staatsanwaltschaft Rijeka hat Anklage gegen einen 25-Jährigen wegen häuslicher Gewalt und Körperverletzung erhoben und eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten beantragt.

Foto: Wikipedia (Zatvor)
Kurz gesagt
  • Die Staatsanwaltschaft Rijeka hat Anklage gegen einen 25-Jährigen wegen monatelanger körperlicher und verbaler Misshandlung seiner Partnerin erhoben.
  • Sie fordert eine Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten Haft sowie die Zahlung von insgesamt 450,03 Euro an Kosten.
  • Der Angeklagte bestreitet alle Vorwürfe, und die Anklagevorwürfe müssen erst vor Gericht bewiesen werden.

Im Juli 2026 hat die Staatsanwaltschaft Rijeka auf Gemeindeebene offiziell Anklage gegen einen 25-jährigen kroatischen Staatsbürger erhoben. Ihm wird vorgeworfen, während mehrerer Monate des Zusammenlebens regelmäßig physische und verbale Gewalt gegen seine Partnerin ausgeübt zu haben. Die Anklage umfasst zwei Straftaten: häusliche Gewalt und Körperverletzung an einer ihm nahestehenden Person. Die Staatsanwaltschaft hat beim Gericht eine Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten Haft beantragt.

Monatelange Gewalt in Wohnungen in Rijeka

Laut Anklageschrift dauerte die Gewalt monatelang in Wohnungen im Gebiet von Rijeka an. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft beleidigte und erniedrigte der Angeklagte seine Partnerin häufig, griff sie körperlich an, schlug sie auf den Körper, packte sie am Hals, würgte sie und riss sie mit solcher Kraft an den Haaren, dass ihr, wie in der Anklageschrift heißt, die Haare in großen Büscheln ausgingen.

Die Vorwürfe beschränken sich jedoch nicht nur auf körperliche Angriffe. Dem Mann wird auch vorgeworfen, seiner Partnerin gedroht zu haben, ihrem Hund, ihrem Vater und ihren Freunden etwas anzutun, und ihr nach Streitigkeiten die Bewegungsfreiheit eingeschränkt und den Verlassen der Wohnung unmöglich gemacht zu haben. In der Anklageschrift wird erwähnt, dass er ihr manchmal direkt sagte, sie dürfe das Haus nicht verlassen, selbst wenn sie Zigaretten kaufen wollte.

Handy kontrolliert und Kontakte überwacht

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft durchsuchte der 25-Jährige das Handy seiner Partnerin und überwachte, mit wem sie Kontakt hatte. Wenn jemand anrief, zeigte er angeblich Unmut, begann Streitigkeiten und Konflikte, und in einem Fall zerstörte er ihr Handy.

Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass er sie durch dieses Verhalten in eine erniedrigende Lage versetzte und bei ihr Gefühle von Angst, Beunruhigung und persönlicher Unsicherheit hervorrief. Genau auf diesen Behauptungen basiert der erste Teil der Anklageschrift, der sich auf das Delikt der häuslichen Gewalt bezieht.

Zweiter Anklagepunkt: Nasenbruch

Der zweite Anklagepunkt bezieht sich auf einen konkreten körperlichen Angriff. Die Staatsanwaltschaft gibt an, dass er in den frühen Morgenstunden, nach einem verbalen Angriff auf seine Partnerin, sie mit der Hand ins Gesicht schlug.

Die Frau erlitt dabei einen Bruch der Nasenspitze ohne Verschiebung, was der gerichtliche Sachverständige als leichte Körperverletzung einstufte. Da es sich um seine Partnerin, also eine nahestehende Person, handelte, wird ihm die schwerere Form der Körperverletzung vorgeworfen.

Angeklagter bestreitet alle Vorwürfe

Der Angeklagte wurde im Verfahren vernommen und bestritt, die ihm vorgeworfenen Straftaten begangen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht einen hinreichenden Tatverdacht, der auf mehreren Beweismitteln beruht. Dazu gehören die Aussage der Partnerin vor dem Ermittlungsrichter, Fotos ihrer Verletzungen, medizinische Unterlagen sowie das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen. In der Akte befinden sich auch Aufnahmen der Vernehmungen des Angeklagten und des Opfers.

Wie in der Anklageschrift erläutert, beschrieb die Partnerin vor dem Ermittlungsrichter das Verhalten, durch das der Angeklagte sie nach ihren Worten in eine erniedrigende Lage versetzt und ihr körperliche Verletzungen zugefügt habe. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bietet ihre Aussage zusammen mit der bereits beigebrachten Dokumentation eine ausreichende Grundlage für die Erhebung der Anklage.

Unbedingte Haftstrafe gefordert

Für das Delikt der häuslichen Gewalt beantragt die Staatsanwaltschaft, dass das Gericht zunächst eine Strafe von einem Jahr Haft festsetzt, und für die Körperverletzung der Partnerin fordert sie ein weiteres Jahr Haft.

Anschließend schlägt die Staatsanwaltschaft vor, die Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zusammenzufassen. Darüber hinaus fordert sie, dass der Angeklagte 250 Euro für pauschale Verfahrenskosten und 200,03 Euro für die Kosten der gerichtsmedizinischen Begutachtung zahlt.

Die Staatsanwaltschaft hält die vorgeschlagene Haftstrafe für angemessen im Hinblick auf die Schwere der Tat und die in der Anklageschrift genannten Umstände. Für den 25-Jährigen wurden bereits Sicherungsmaßnahmen angeordnet, und die Staatsanwaltschaft hat beim Gericht deren Verlängerung beantragt, da sie die Voraussetzungen weiterhin für gegeben hält.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Anklage vor Gericht noch nicht bewiesen ist und der 25-Jährige bis zum rechtskräftigen Nachweis seiner Schuld als unschuldig gilt.

Häufige Fragen
Was wird dem 25-Jährigen aus Rijeka vorgeworfen? +
Ihm werden häusliche Gewalt und Körperverletzung an einer nahestehenden Person, nämlich seiner Partnerin, vorgeworfen.
Welche Strafe fordert die Staatsanwaltschaft? +
Sie fordert eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie die Zahlung von 250 Euro pauschaler Kosten und 200,03 Euro für die Begutachtung.
Hat der Angeklagte die Taten gestanden? +
Nein, der Angeklagte hat im Verfahren bestritten, die ihm vorgeworfenen Straftaten begangen zu haben.
Welche Beweise gibt es gegen den Angeklagten? +
Zu den Beweisen gehören die Aussage der Partnerin in der Beweisaufnahme, Fotos der Verletzungen, medizinische Unterlagen sowie das Gutachten des gerichtsmedizinischen Sachverständigen.

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