Die Republik Kroatien muss aus dem Staatshaushalt 2.067.364,27 Euro zahlen, zuzüglich Verzugszinsen und fast 440.000 Euro Gerichtskosten, an den Unternehmer Antonijo Mihaljević, und zwar ausschließlich deshalb, weil ein Richter vor 28 Jahren nicht rechtzeitig einen Stempel abgestempelt hat. Das erstinstanzliche Urteil des Općinski građanski sud in Zagreb, gefällt von Richterin Ana Lovrinov, setzt einen Rechtsstreit ein Ende, der seit 2006 andauert und dessen Ursache in einem banalen Versäumnis aus dem Jahr 1998 liegt.
Damals lag ein Vollstreckungsverfahren, das per Gesetz dringend war, monatelang unerledigt, weil fälschlicherweise auf der Zahlung einer Gerichtsgebühr bestanden wurde, während die Glumina banka, der Schuldner, von dem Mihaljević mehr als vier Millionen Deutsche Mark hätte eintreiben sollen, in der Zwischenzeit in Konkurs ging.
Fünf Monate für einen Stempel, und die Bank geht in Konkurs
Der Fall beginnt im September 1998, als Antonijo Mihaljević, Sohn des Investors Srećko Mihaljević, ein rechtskräftiges Urteil gegen die Glumina banka im Besitz von Marko Marčinko erhielt, das ihm 4.090.698 Deutsche Mark nebst Zinsen zusprechen sollte. Die Bank zahlte nicht, daher wurde am 23. November 1998 beim Općinski sud in Zagreb ein Antrag auf Zwangsvollstreckung eingereicht, ein Dokument, das nach den damaligen Vorschriften buchstäblich in ein bis zwei Tagen erledigt werden konnte, indem man einfach einen Stempel auf den ordnungsgemäßen Antrag drückte.
Doch die erste dokumentierte Handlung in der Akte datiert erst vom 15. Februar 1999, eine Mahnung wegen nicht gezahlter Gerichtsgebühr. Die Akte wurde im März für 30 Tage zurückgestellt, im April wurde eine neue Zahlungsanordnung erlassen, und als Mihaljević am 3. Mai endlich die Zahlungsbestätigung einreichte, erließ das Gericht bereits am nächsten Tag den Vollstreckungsbeschluss. Nur dass am 30. April 1999 das Insolvenzverfahren über die Glumina banka eröffnet wurde, sodass der Beschluss mit dem Hinweis zurückgegeben wurde, dass er nicht mehr durchgeführt werden könne. Richterin Lovrinov stellt in dem Urteil ausdrücklich fest, dass die Verzögerung "ausschließlich auf eine fehlerhafte Auslegung der Rechtsvorschriften" zurückzuführen sei, die nicht gezahlte Gebühr, so ihr Fazit, "war keine rechtliche Voraussetzung, die das Handeln des Gerichts verhinderte".
Konten voll, Forderung einbringlich
Die Staatsanwaltschaft behauptete jahrelang, Mihaljević hätte seine Forderung ohnehin nicht einziehen können, da die Bank seit Juli 1998 ununterbrochen gesperrt und unter der Kontrolle der Kroatischen Nationalbank (HNB) gewesen sei. Doch finanzielle Gutachten widerlegten diese These: Die Sachverständige Vlatka Sakar stellte fest, dass der Wert der externen Zahlungen von den Konten der Bank zwischen Ende November 1998 und der Insolvenzeröffnung über 102 Millionen kroatische Kuna (damalige Währung) betrug, während direkte Zahlungen vom Girokonto etwa 67,5 Millionen Kuna erreichten. Vor der Übertragung des Restbetrags in die Insolvenzmasse befanden sich noch 5,65 Millionen Kuna auf dem Konto, insgesamt verfügbar 73,15 Millionen Kuna, gegenüber Mihaljevićs Forderung nebst Zinsen von etwa 17 Millionen Kuna.
Die Sachverständige Ljerka Živković erläuterte zusätzlich, dass nach der Zwangsvollstreckungsordnung (Ovršni zakon) Mihaljevićs Beschluss Vorrang gehabt hätte und aus den eingegangenen Mitteln befriedigt worden wäre, und das Gericht übernahm diese Auslegung in vollem Umfang. "Die Auslegung, dass die Bestimmungen des Zahlungsverkehrsgesetzes über den Bestimmungen der Zwangsvollstreckungsordnung stünden, würde den vorläufigen Verwalter der HNB in die Lage versetzen, Entscheidungen der Judikative außer Kraft zu setzen", heißt es in dem Urteil.
Ausnahme, nicht Regel
Dass die Verzögerung im Fall Mihaljević eine Anomalie war, untermauerte das Gericht durch eine Einsicht in das Vollstreckungsregister: Am selben Tag wie sein Antrag wurden elf weitere Vollstreckungsanträge gegen die Glumina banka eingereicht, von denen in sechs Fällen der Beschluss innerhalb weniger Tage erging, in weiteren drei innerhalb eines Monats. Nur drei Verfahren, einschließlich des von Mihaljević, warteten mindestens fünf Monate.
Nachdem der Oberste Gerichtshof 2025 das frühere Urteil aufgehoben und verlangt hatte, zu klären, ob Mihaljević seine Forderung "sicher eingetrieben hätte", wurde ein neues Gutachten erstellt. Der Sachverständige Zrinko Ručević, zunächst zurückhaltend, stimmte nach Prüfung des Gutachtens von Sachverständiger Živković diesem in vollem Umfang zu, und das Gericht stellte fest, dass die Ergebnisse aller drei Sachverständigen untereinander konsistent sind.
Pauschale Einwände und Verzögerungstaktik
Ein besonders scharfer Teil des Urteils betrifft das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Juli 2026, als erneut die Beschaffung von Unterlagen der FINA (Finanzagentur) beantragt wurde. Die Richterin bewertete deren Einwände als "so pauschal und allgemein, dass nicht einmal festgestellt werden kann, auf welches Gutachten sie sich beziehen", und schlussfolgerte, dass die neuen Beweisanträge "ausschließlich auf die Verzögerung dieses Verfahrens abzielen". Srećko Mihaljević äußerte in seiner Aussage den Verdacht, dass der Fall "von jemand anderem gestoppt" worden sei, doch das Gericht verwarf diesen Teil der Aussage als subjektiv und unbelegt, es wurde keine Verschwörung festgestellt, sondern ausschließlich eine fehlerhafte Auslegung der Vorschriften über Gerichtsgebühren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und der Staat kann dagegen Berufung einlegen. Das Insolvenzverfahren über die Glumina banka, das fast ein Vierteljahrhundert dauerte, wurde im Oktober 2023 abgeschlossen, und Mihaljevićs Forderung blieb darin vollständig unbefriedigt.