Zwei Fälle häuslicher Gewalt in Istrien
Die Polizeidirektion Istrien hat Strafanzeige gegen einen 51-Jährigen aus Raša und einen 40-Jährigen aus Poreč erstattet, der Ermittlungsrichter hat für beide Untersuchungshaft angeordnet.
Die Polizeidirektion Istrien hat Strafanzeige gegen einen 51-Jährigen aus Raša und einen 40-Jährigen aus Poreč erstattet, der Ermittlungsrichter hat für beide Untersuchungshaft angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft in Pazin hat am Sonntag Details zu zwei getrennten Fällen häuslicher Gewalt in Istrien veröffentlicht, die zur Anordnung von Untersuchungshaft für die Beschuldigten führten. Es handelt sich um langjährige körperliche und psychische Misshandlung nahestehender Personen, wobei in beiden Fällen auch ernsthafte Todesdrohungen ausgesprochen wurden.
Die Strafanzeigen wurden von der Polizeidirektion Istrien erstattet, woraufhin die Staatsanwaltschaft die ersten Vernehmungen durchführte und Untersuchungshaft beantragte. Der Ermittlungsrichter des Kantonsgerichts in Pula folgte beiden Anträgen und begründete dies mit der Gefahr der Beeinflussung von Zeugen und der Möglichkeit der Wiederholung von Straftaten.
Der erste Fall betrifft einen 51-jährigen kroatischen Staatsbürger aus dem Gebiet von Raša. Nach begründetem Verdacht hat er von Januar 2025 bis zum 3. August 2026 eine ihm nahestehende Person körperlich angegriffen, beleidigt und verletzt. Darüber hinaus wird er verdächtigt, zwei ihm nahestehenden Personen ernsthafte Todesdrohungen ausgesprochen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft legt ihm insgesamt fünf Straftaten zur Last: Gewalt in der Familie, drei Straftaten der Bedrohung und eine Straftat der Körperverletzung. Das Strafverfahren wird vor den zuständigen Justizbehörden fortgesetzt.
Der zweite Fall richtet sich gegen einen 40-jährigen kroatischen Staatsbürger aus dem Gebiet von Poreč. Er wird verdächtigt, von März 2024 bis zum 2. August 2026 zwei ihm nahestehende Personen beleidigt, erniedrigt und körperlich angegriffen zu haben. Einer von ihnen soll er zudem Todesdrohungen ausgesprochen haben.
Ihm werden zwei Straftaten der Gewalt in der Familie und eine Straftat der Bedrohung zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft in Pazin teilte mit, dass das Strafverfahren gegen den 40-Jährigen fortgesetzt wird.
Beide Fälle unterstreichen die kontinuierliche Arbeit der Justizbehörden bei der Verfolgung häuslicher Gewalt, wobei die Untersuchungshaft als Maßnahme zum Schutz der Opfer und zur Verhinderung weiterer Gefährdung angeordnet wurde.