Wegen Nichteinhaltung des Gesetzes zur Gleichstellung der Geschlechter bei den Kommunalwahlen 2025 in der Gemeinde Domašinec hat das Gemeindegericht in Čakovec gegen die HDZ eine Geldstrafe von 800 Euro verhängt. Richter Dražen Bence fällte das Urteil am 3. August, nachdem die Staatsanwaltschaft in Čakovec einen Strafantrag eingereicht hatte.
Diese Entscheidung folgt, nachdem dieselbe Partei bereits für denselben Verstoß in der Gemeinde Sveti Juraj na Bregu bestraft wurde, was zeigt, dass die Gerichte das Gesetz konsequent anwenden, wenn es um eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter auf den Wahlvorschlägen geht.
Nur zwei Frauen auf der Liste
Die HDZ hatte für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Domašinec bei den im Mai 2025 abgehaltenen Kommunalwahlen eine Kandidatenliste vorgeschlagen, auf der sich nur zwei Frauen befanden. Auf der Liste mit insgesamt 13 Plätzen waren nur Ivančica Božić und Ana Mihalec Kandidatinnen, was einem Frauenanteil von 22,22 Prozent entspricht. Nach dem Gesetz zur Gleichstellung der Geschlechter gilt ein Geschlecht als deutlich unterrepräsentiert, wenn sein Anteil unter 40 Prozent liegt.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die HDZ als politische Partei verpflichtet war, eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter auf der Liste sicherzustellen, was sie nicht erfüllt hat.
HDZ räumt Verstoß ein
In ihrer schriftlichen Verteidigung räumte die HDZ den Verstoß vollständig ein. Die Partei erklärte, dass auf der Liste für den Gemeinderat von Domašinec sieben Männer und zwei Frauen standen und zwei Kandidatinnen fehlten. Als Rechtfertigung führten sie an, dass Frauen nicht genügend Interesse an einer Kandidatur gezeigt hätten.
Die HDZ betonte außerdem, dass sie bei den Wahlen 2025 in Međimurje insgesamt 25 gültige Listen eingereicht habe, von denen bei vier die erforderliche Anzahl von Frauen nicht erfüllt war. In ihrer Verteidigung hoben sie auch hervor, dass die Vorsitzende der HDZ in der Gemeinde Domašinec eine Frau sei und sie eine Kandidatin für das Amt der Gespanschaftsfrau und der stellvertretenden Gespanschaftsfrau der Gespanschaft Međimurje gehabt hätten.
Bei der Forderung nach einer milderen Strafe berief sich die Partei auf das Eingeständnis des Verstoßes, die Reue sowie auf Umstände, die es, wie sie behaupten, unmöglich gemacht hätten, eine ausreichende Anzahl von Kandidatinnen zu finden.
Strafe deutlich unter dem gesetzlichen Minimum
Das Gericht akzeptierte das Eingeständnis der HDZ und stellte fest, dass die Verantwortung der Partei zweifelsfrei auch durch die Aktenlage belegt ist. Für einen solchen Verstoß bei der Kandidatur für Gemeinderäte sieht das Gesetz eine Geldstrafe von 2.654,42 Euro vor. Trotzdem setzte das Gericht eine Strafe von 800 Euro fest, was unter dem gesetzlichen Minimum liegt. Als mildernde Umstände berücksichtigte es das Eingeständnis des Verstoßes und die Tatsache, dass laut Verteidigung nicht genügend Kandidatinnen gefunden werden konnten.
Zusätzlich zur Geldstrafe muss die HDZ auch 50 Euro für die Kosten des Ordnungswidrigkeitenverfahrens zahlen. Wenn die Strafe von 800 Euro innerhalb der im Urteil genannten Frist gezahlt wird, kann nur zwei Drittel des Betrags, also 533,33 Euro, beglichen werden. Die Partei hat das Recht, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.