Die Kroatische Handwerkskammer (HOK) hat ihre Zufriedenheit mit den neuen Entwürfen zur Änderung des Beitragsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes zum Ausdruck gebracht, die am Montag, dem 10. August 2026, in das Verfahren der E-Konsultation eingebracht wurden. Die wichtigste Änderung gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag des Finanzministeriums besteht darin, dass sich für Handwerker mit Jahreseinkünften bis 40.000 Euro, also für diejenigen in den ersten fünf Steuerklassen, nichts ändern wird.
Đurđica Mostarčić, Leiterin der Sektion Buchhaltung und Rechnungswesen der HOK, betonte, dass sich der endgültige Entwurf erheblich vom ursprünglichen unterscheidet. Der ursprüngliche Vorschlag sah die Abschaffung der ersten Steuerklasse für die Pauschalversteuerung sowie eine erhebliche Erhöhung der Steuern und Beiträge in den höheren Klassen, insbesondere in der fünften und sechsten, vor. Die erste Klasse wurde inzwischen wieder eingeführt, was für viele Handwerker eine Erleichterung darstellt.
Pauschalgewerbe bleibt die günstigste Wahl
Die HOK hat für ihre Mitglieder auch einen Rechner vorbereitet, der es ihnen ermöglicht, die erwarteten Verpflichtungen im Voraus zu berechnen und das rentabelste Steuersystem zu wählen. Laut Mostarčić zeigen die vorläufigen Analysen einen klaren Trend.
"In der Regel ist das Pauschalgewerbe immer noch der Hauptgewinner", sagte Mostarčić gegenüber HRT.
Die Kammer hat besonders auf die Planbarkeit der Geschäftstätigkeit bestanden. Sie betonten, dass eine plötzliche Erhöhung der Verpflichtungen die Geschäftskalkulationen der Handwerker ernsthaft stören und letztendlich zu steigenden Preisen für die Endverbraucher führen kann. Sie sind auch der Ansicht, dass das Wachstum des Unternehmertums nicht durch abrupte Sprünge bei den Steuerverpflichtungen beim Wechsel von einer Klasse in eine andere bestraft werden sollte.
Erhöhung auf 300 Euro pro Jahr begrenzt
Um drastische finanzielle Auswirkungen zu vermeiden, hat die HOK einen konkreten Gegenvorschlag vorgelegt. Sie setzen sich dafür ein, dass die maximale Erhöhung der Besteuerung 33 Prozent nicht überschreitet, was in absoluten Zahlen etwa 300 Euro pro Jahr bedeutet. Das ist um ein Vielfaches weniger als der ursprüngliche Vorschlag des Finanzministeriums, der eine Erhöhung der Verpflichtungen in einer Spanne von 2000 bis 3000 Euro pro Jahr vorsah.
Es ist geplant, dass alle Änderungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Gutscheine für Gastgewerbe und Baugewerbe
Neben den Steueränderungen hat die HOK in den Verhandlungen auch die Einführung eines Gutscheinsystems für gelegentliche und vorübergehende Arbeiten vorgeschlagen. Diese Maßnahme ist in erster Linie für die Sektoren Gastgewerbe und Baugewerbe gedacht, wo der größte Arbeitskräftemangel festgestellt wurde. Ziel ist es, Menschen, die zusätzlich arbeiten möchten, eine einfachere Beschäftigung zu ermöglichen und Arbeitgebern die Zahlung der entsprechenden Steuern und Beiträge zu erleichtern.
Die Kammer setzt sich im Rahmen der breiteren Verhandlungen auch für die Einführung von Maßnahmen zum Schutz der heimischen Lebensmittelproduktion und zur Verringerung der Importabhängigkeit ein.