Am Mittwoch begann am Bezirksgericht in Bülach im Schweizer Kanton Zürich der Prozess gegen den 74-jährigen kroatischen Staatsbürger Ivan T., der beschuldigt wird, im Februar 2025 im Familienhaus seine Ehefrau Vesna T. (68) und seine Tochter Sanja M. (49) getötet zu haben. Laut Anklageschrift griff er die Frauen mit einem Küchenmesser mit einer Gesamtlänge von 33,5 Zentimetern und einer Klingenlänge von 20,5 Zentimetern an und fügte ihnen mehr als 200 Stichwunden zu.
Die Ehefrau versuchte zu fliehen, doch er folgte ihr
Die Tat ereignete sich am 17. Februar 2025. An jenem Morgen erhielt die Polizei einen Anruf von Bewohnern, die eine blutüberströmte Person gesehen hatten, die vom Balkon aus um Hilfe rief. Bei ihrem Eintreffen fanden die Beamten zwei tote Frauen im Haus, wie die Schweizer Zeitung Blick berichtet. Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass Ivan T. seine Ehefrau 84 Mal erstochen und seine Tochter sogar 129 Mal angegriffen hat. Beide Frauen wiesen zahlreiche Verletzungen an Kopf, Hals, Rumpf und Gliedmaßen auf; der Tod trat durch akutes Herzversagen und großen Blutverlust ein.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft versuchte die Ehefrau, ins Erdgeschossbadezimmer zu fliehen, wurde jedoch von Ivan T. eingeholt und weiter erstochen. Sein Verhalten wird als äußerst grausam beschrieben, wobei betont wird, dass er den Frauen erheblich mehr Verletzungen zugefügt habe, als für den Tod notwendig gewesen wäre. Es handelt sich um sogenanntes Overkill, also das Fortsetzen der Zufügung tödlicher Verletzungen, nachdem das Opfer bereits schwer verwundet war. In der Anklageschrift wird dem Beschuldigten vorgeworfen, in seinem blutigen Rachefeldzug "besonders rücksichtslos" gehandelt zu haben und den Opfern mit mehr als 200 Stichwunden "übermäßigen Schmerz und Leid" zugefügt zu haben, so die Staatsanwaltschaft. Die schweren Verletzungen werden auf fast zehn Seiten der Anklageschrift beschrieben: Vesna hatte "zwei Stichwunden auf der linken Seite des Hinterkopfes sowie eine Verletzung des linken neurovaskulären Bündels sowie zwei Stiche in die Speiseröhre", außerdem waren ihre linke Halsseite, zwei Halswirbel, Milz, Niere und Bauchspeicheldrüse verletzt. Tochter Sanja erlitt Verletzungen an Kopf, Hals, Rumpf, Armen, Händen und Beinen.
Familie holte ihn fünf Tage vor der Tragödie nach Hause
Im Prozess wurde auch bekannt, dass Ivan T. vor der Tat ernsthafte gesundheitliche Probleme hatte. Experten hätten der Familie empfohlen, ihn in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen, und gewarnt, dass dies notwendig sei, so die Staatsanwältin. Trotzdem holte die Familie ihn am 12. Februar 2025 nach Hause. Nur fünf Tage später ereignete sich die Tragödie. Laut Verteidigung war Ivan ein Jahr vor der Tat "extrem verwirrt und paranoid" und wurde wegen seiner Krankheit mehrfach hospitalisiert. Im Februar 2025 befand er sich im Krankenhaus, und die Ärzte entließen ihn angeblich nicht nach Hause, sondern schickten ihn in ein Altersheim. Die Familie holte ihn von dort fünf Tage vor der Tat heraus.
Das psychiatrische Gutachten, das laut Schweizer Medien 125 Seiten umfasst, ergab, dass Ivan T. an Demenz mit psychotischen und wahnhaften Ideen litt. Angeblich glaubte er, dass man ihn mit falschen Medikamenten vergifte und dass seine Frau einen anderen Partner habe. Das Gutachten zeigte, dass er zum Zeitpunkt der Tat nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Handlungen zu erkennen, und wurde daher für schuldunfähig erklärt.
Anwalt: Mandant wahrscheinlich nicht in der Lage, am Verfahren teilzunehmen
Sein Anwalt Ueli Vogel-Etienne erklärte, dass sein Mandant aufgrund der fortgeschrittenen Demenz wahrscheinlich nicht in der Lage sei, am Verfahren teilzunehmen oder sich zu den Geschehnissen zu äußern. Während des Prozesses sagte der Anwalt, dass sein Mandant nicht als "gnadenloser Doppelmörder" dargestellt werden sollte, und behauptete, dass er eine lange Krankengeschichte habe und zuvor Warnzeichen wie Wahnvorstellungen und Verwirrtheit gezeigt habe; daher sei er der Ansicht, dass er nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden sollte. Aus diesem Grund fordert die Staatsanwaltschaft, dass Ivan T. nicht ins Gefängnis geht, sondern in Sicherungsverwahrung untergebracht wird, also eine Sicherheitsmaßnahme wegen Wiederholungsgefahr verhängt wird. Die Staatsanwältin erklärte vor Gericht, dass eine therapeutische Maßnahme nicht sinnvoll sei, da die Krankheit unheilbar sei.
Sanja M. lebte seit Jahren in den USA. Sie kam im Februar letzten Jahres in die Schweiz, um ihren Eltern zu helfen, sagte die Familienanwältin. Ihren Worten zufolge war Sanja eine Stütze der Familie und versuchte zum Zeitpunkt des Angriffs, ihre Mutter zu schützen, wurde aber schließlich selbst Opfer. Sie wuchs in der Schweiz als ältestes von fünf Kindern auf und ging 1997 in die USA, wo sie ihren Ehemann kennenlernte und mit ihm drei Töchter bekam.
Schadensersatzforderungen erreichen sechsstellige Summe
Neben dem strafrechtlichen Teil des Verfahrens werden vor Gericht auch die Schadensersatzforderungen der Familie verhandelt, die insgesamt eine sechsstellige Summe erreichen. Die Anwältin forderte außerdem eine Entschädigung für die Reisekosten der Verwandten, die aus den USA zum Prozess angereist waren. Ivan T. befindet sich derzeit in der Sicherheitsabteilung einer forensisch-psychiatrischen Einrichtung. Die Quellen sind sich über die genaue Anzahl der Stichwunden uneinig: Die Večernji list nennt mehr als 210, während 24sata von 213 Stichwunden schreibt.