Personen, die eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren für schwere Straftaten gegen Leben, Körper, persönliche Freiheit oder sexuelle Integrität vollständig verbüßt haben und bei denen ein hohes Rückfallrisiko festgestellt wird, könnten nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in einer Sondereinrichtung untergebracht werden. Dieser bisher nicht existierende Rechtsmechanismus ist im Gesetzesvorschlag über die Behandlung und Unterbringung von Personen nach vollständiger Verbüßung einer Freiheitsstrafe vorgesehen, den die Regierung der Republik Kroatien zur öffentlichen Konsultation vorgelegt hat.
Die öffentliche Konsultation wurde am 3. August eröffnet und dauert bis zum 1. September dieses Jahres. Nach Plan soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten. In der Begründung des Vorschlags wird betont, dass es derzeit keine rechtliche Grundlage für die weitere Inhaftierung solcher Personen nach Ablauf ihrer Strafe gibt, sodass sie in die Freiheit entlassen werden. Die neue Maßnahme, so wird ausgeführt, habe nicht den Charakter einer Strafe, sondern diene der Beseitigung künftiger Gefahren für die Gesellschaft.
Wie würde das Verfahren ablaufen?
Das Bewertungsverfahren würde bereits während der Haft beginnen. Spätestens sechs Monate vor Ablauf der Strafe müssten die Justizanstalt oder das Gefängnis einer speziellen Kommission einen Bericht über die Wahrscheinlichkeit der erneuten Begehung einer Straftat vorlegen. Danach würde die Kommission Daten von der Bewährungshilfe und den Sozialdiensten sammeln und zwei unabhängige Fachgutachten aus den Bereichen Psychiatrie und Psychologie in Auftrag geben.
Auf der Grundlage der gesammelten Unterlagen könnte die Kommission dem Gericht die Anordnung von Behandlung und Unterbringung vorschlagen. Die endgültige Entscheidung würde ein Gremium aus drei Richtern des Bezirksgerichts nach Anhörung der betroffenen Person treffen. Das Verfahren würde außerhalb des Gerichts ohne Öffentlichkeit stattfinden, und das Gericht müsste zügig reagieren. Die Person hätte das Recht auf einen Verteidiger; wenn sie keinen selbst beauftragt, würde das Gericht ihr einen von Amts wegen bestellen.
Gegen die Unterbringungsanordnung könnte innerhalb von acht Tagen Beschwerde beim Obersten Gericht eingelegt werden, über die ein Gremium aus fünf Richtern entscheiden würde. Die Einlegung der Beschwerde würde die Umsetzung der Entscheidung nicht aufschieben. Behandlung und Unterbringung würden so lange dauern, wie Gründe dafür bestehen, ohne vorher festgelegte Dauer, und das Gericht müsste alle 18 Monate die Notwendigkeit der weiteren Maßnahme überprüfen.
Sondereinrichtung mit Schwerpunkt auf Rehabilitation
Zur Umsetzung des Gesetzes würde der Staat eine Sondereinrichtung gründen. Die Gründungsrechte würde das Gesundheitsministerium ausüben, und per Verordnung würde sie von der Regierung errichtet. Die Unterbringungsbedingungen wären wesentlich anders als im Gefängnis, ausgerichtet auf Rehabilitation, schrittweise Risikominderung und Vorbereitung auf die Rückkehr in die Gemeinschaft. Ein Fachteam würde für jeden Nutzer innerhalb von 30 Tagen einen individuellen Behandlungsplan erstellen, der alle sechs Monate überarbeitet würde.
Die Behandlung würde individuelle psychologische, psychiatrische, psychosoziale und sozialpädagogische Arbeit, Arbeitstherapie, Bildungs- und Berufsprogramme sowie Programme zur Aggressionsbewältigung umfassen. Gleichzeitig würde die Einrichtung ein risikoadaptiertes Sicherheitsregime haben, mit kontrolliertem Ein- und Ausgang, Videoüberwachung der Gemeinschaftsräume und speziellen Protokollen für Krisensituationen wie Fluchtversuche oder Gewalt.
Fünf Nutzer und 14 Mitarbeiter in der ersten Phase
Nach Schätzungen aus dem Vorschlag würden in der Anfangsphase fünf Nutzer in der Einrichtung untergebracht. Damit die Einrichtung ihren Betrieb aufnehmen kann, müssen mindestens 14 Personen eingestellt werden: ein Direktor, ein Jurist, ein Ökonom, ein forensischer Psychiater, ein Psychologe, ein Sozialpädagoge, ein Sozialarbeiter, ein Arbeitstherapeut sowie fünf Wärter.
Für die Einstellung im Jahr 2027 sind 300.000 Euro vorgesehen, unter der Annahme, dass zehn Mitarbeiter am 1. Juli 2027 ihre Arbeit aufnehmen. Ab Anfang 2028 würden für die Gehälter aller 14 Beschäftigten jährlich 720.000 Euro benötigt. Die Sach- und Betriebskosten, also der "Kaltbetrieb", werden für 2027 auf 200.000 Euro und ab 2028 auf 480.000 Euro pro Jahr geschätzt.
Ein genaues Datum für den Betriebsbeginn der Einrichtung wurde nicht festgelegt. Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass die Regierung die Verordnung zur Gründung innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes erlässt. Im gleichen Zeitraum muss das kroatische Parlament die Kommission ernennen, und der Gesundheitsminister muss Standards für Räumlichkeiten, Ausstattung und Personal festlegen.