Auf der 13. Sitzung des Stadtrats von Hvar, die am Montag, dem 10. August 2026, stattfand, wurde einstimmig eine neue Entscheidung verabschiedet, die das Nachtleben auf der Insel erheblich verändern wird. Gemäß dieser Entscheidung ist in allen Verkaufsstellen im Gebiet der Stadt Hvar der Verkauf von alkoholischen Getränken und allen anderen Getränken, die Alkohol enthalten, von 21 Uhr abends bis 6 Uhr am nächsten Morgen verboten.
Schutz der öffentlichen Gesundheit und des kulturellen Erbes
Die Stadt Hvar nannte in ihrer Mitteilung mehrere Schlüsselgründe für den Erlass dieser Maßnahme. Als Hauptziele wurden der Schutz der öffentlichen Gesundheit, der öffentlichen Ordnung und des Friedens, der Schutz des kulturellen Erbes und der Umwelt hervorgehoben. Aus der Stadt wurde besonders auf Probleme hingewiesen, die sich während der Tourismussaison intensivieren, insbesondere in den späten Abend- und Nachtstunden.
Eine erhöhte Verfügbarkeit von Alkohol in Geschäften, so wird angeführt, könne Massenansammlungen auf öffentlichen Flächen fördern, was Störungen der öffentlichen Ordnung und des Friedens, Lärm und unangemessenes Verhalten zur Folge habe. Weitere genannte Probleme sind die Verschmutzung öffentlicher Flächen mit Verpackungs- und anderem Abfall sowie der erhöhte Druck auf den historischen Stadtkern und andere Bereiche von besonderem Wert für die Stadt Hvar.
Was sich genau ändert
Es ist wichtig zu betonen, dass die neue Entscheidung weder die allgemeinen Öffnungszeiten der Verkaufsstellen regelt noch den Verkauf anderer Produkte außer Alkohol einschränkt. Die Geschäfte können weiterhin zu ihren üblichen Öffnungszeiten arbeiten, aber die Regale mit alkoholischen Getränken müssen in dem genannten Zeitraum für Kunden unzugänglich sein.
Umsetzung und Überwachung
Die Entscheidung tritt am achten Tag nach der Veröffentlichung im "Amtsblatt der Stadt Hvar" in Kraft. Für die Überwachung der Umsetzung werden die zuständigen Inspektoren der Staatlichen Inspektion zuständig sein, die die Kontrolle gemäß dem Handelsgesetz durchführen werden.