HZMO zahlt am Montag 3,1 Millionen Euro nationale Altersbeihilfe aus
HZMO beginnt mit der Auszahlung der nationalen Beihilfe für Juli, insgesamt wurden aus dem Staatshaushalt mehr als 3,1 Millionen Euro bereitgestellt.
HZMO beginnt mit der Auszahlung der nationalen Beihilfe für Juli, insgesamt wurden aus dem Staatshaushalt mehr als 3,1 Millionen Euro bereitgestellt.
Das Kroatische Rentenversicherungsinstitut (HZMO) beginnt am Montag, dem 17. August 2026, mit der Auszahlung der nationalen Altersbeihilfe für Juli. Das Geld wird auf die Konten von 19.445 Empfängern überwiesen, die bei Geschäftsbanken eröffnet wurden, wie das HZMO bestätigte.
Von der Gesamtzahl der Empfänger stellen Frauen die deutliche Mehrheit. Nach Angaben des HZMO sind 80,21 % der Empfänger Frauen, während Männer 19,79 % ausmachen. Für diese Auszahlung wurden aus dem Staatshaushalt insgesamt 3.109.859,48 Euro bereitgestellt.
Die nationale Beihilfe beträgt seit dem 1. Januar 2026 160,22 Euro. Es handelt sich um einen monatlichen Betrag, der für ältere Menschen bestimmt ist, die keinen Anspruch auf Rente haben und strenge gesetzliche Voraussetzungen erfüllen.
Anspruch auf diese Beihilfe hat ein kroatischer Staatsbürger, der das 65. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen seinen Wohnsitz in der Republik Kroatien hat, bevor er den Antrag stellt. Zusätzlich zur Grundvoraussetzung darf der Empfänger weder Rentner noch in der Pflichtrentenversicherung versichert sein noch eine garantierte Mindestleistung beziehen.
Eine weitere Einschränkung betrifft die Vermögensverhältnisse: Das Einkommen des Antragstellers und seiner Haushaltsmitglieder im vorangegangenen Kalenderjahr darf pro Haushaltsmitglied monatlich 320,44 Euro nicht übersteigen, was dem Doppelten der Beihilfe entspricht. Keinen Anspruch haben auch Personen, die als Empfänger einen Vertrag über lebenslange oder dauerhafte Unterhaltszahlungen abgeschlossen haben, es sei denn, ein Verfahren zur Auflösung oder Aufhebung dieses Vertrags wurde eingeleitet.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass dem Antragsteller kein Anspruch auf eine Unterbringungsleistung nach den Vorschriften der Sozialfürsorge zuerkannt wurde. Ebenso darf er keine garantierte Mindestleistung nach denselben Vorschriften beziehen, was den Kreis der potenziellen Empfänger auf diejenigen ohne andere Formen staatlicher Unterstützung weiter einschränkt.
Das HZMO weist darauf hin, dass der Antrag auf nationale Beihilfe jederzeit und auf mehreren Wegen gestellt werden kann. Bürger können dies persönlich in der zuständigen regionalen Organisationseinheit des HZMO an ihrem Wohnort tun, per Einschreiben oder elektronisch über das System e-Građani (Bürgerportal).
Der Anspruch auf die Beihilfe entsteht ab dem Tag der Antragstellung, sofern alle vorgeschriebenen Kriterien erfüllt sind. Für Rentner beginnt der Anspruch am ersten Tag nach der Einstellung der Rentenzahlungen, für Empfänger der garantierten Mindestleistung am ersten Tag nach dem Ende dieses Anspruchs.
Das HZMO betonte in seiner Mitteilung: "Wir weisen darauf hin, dass der Antrag auf nationale Beihilfe jederzeit gestellt werden kann, und zwar persönlich in der zuständigen regionalen Organisationseinheit des HZMO am Wohnort des Antragstellers, per Einschreiben oder elektronisch über das System e-Građani."