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INSA beim Lügen erwischt? DKOM stellt Unregelmäßigkeit fest

Die Firma INSA erhielt auch nach der Feststellung des DKOM, dass die ISO-Zertifikate, mit denen sie ihre Angebotsangaben belegte, ungültig waren, weiterhin Aufträge von HAMAG-BICRO, berichtet Stijena.info.

Foto: Matthias Mullie na Unsplash
Kurz gesagt
  • Das DKOM stellte früher fest, dass INSA in ihrem Angebot gelogen hat, da die ISO-Zertifikate nicht gültig waren.
  • INSA erhielt nach dieser Entscheidung Aufträge von HAMAG-BICRO im Wert von 160.000 und 135.400 Euro.
  • Die aktuelle Ausschreibung über 200.000 Euro hatte eine Frist von nur drei Tagen, und das einzige Angebot wurde von INSA eingereicht.

Die Firma INSA, die im Zentrum der aktuellen Affäre um HAMAG-BICRO steht, hatte bereits früher ein ernsthaftes Problem in einem völlig anderen Vergabeverfahren. In ihrem Angebot behauptete sie, die geforderten Kriterien zu erfüllen, doch die Staatliche Kommission für die Kontrolle von Vergabeverfahren (DKOM) stellte später fest, dass die ISO-Zertifikate, mit denen sie diese Angaben belegte, zum relevanten Zeitpunkt nicht gültig waren, berichtet Stijena.info.

Kurz gesagt, das DKOM kam zu dem Schluss, dass INSA in ihrem Angebot falsche Angaben gemacht hat. Besonders interessant ist die Rolle von Bernardino Katić, der bei INSA als Direktor tätig war.

INSA behauptete, Zertifikate zu haben, hatte sie aber nicht

Der frühere Fall ist recht einfach. INSA erklärte in ihrem offiziellen Angebot, alle geforderten Bedingungen zu erfüllen, einschließlich derer bezüglich der ISO-Standards. Als nach einer Beschwerde die Unterlagen geprüft werden sollten, stellte sich heraus, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung keine ISO-Zertifikate besaß, obwohl es dies behauptet hatte.

INSA versuchte, die Situation mit der Behauptung zu rechtfertigen, dass der Zertifizierungsprozess früher abgeschlossen worden sei und die Zertifikate selbst erst später offiziell übergeben wurden. Das DKOM akzeptierte diese Erklärung nicht als ausreichend. Es wurde festgestellt, dass die Zertifikate weder zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung noch zum Zeitpunkt der öffentlichen Eröffnung gültig waren, und die Beschwerde in diesem Sinne wurde als begründet bewertet.

Sie erhielt weiterhin Aufträge von HAMAG-BICRO

Trotz dieser Entscheidung des DKOM verschwand INSA nicht aus der kroatischen öffentlichen Auftragsvergabe. Im Gegenteil, HAMAG-BICRO vergab ihr nach diesem Fall Aufträge im Zusammenhang mit ihrem operativen Softwaresystem. In einem Verfahren erhielt INSA den Auftrag zur Aufrüstung und Wartung dieses Systems im Wert von 160.000 Euro, und im nächsten Verfahren für dasselbe System gewinnt sie erneut, diesmal mit einem Angebot im Wert von 135.400 Euro.

Es handelt sich also um ein Unternehmen, dessen Unterlagen bereits Gegenstand einer DKOM-Entscheidung wegen falscher Angaben in Angeboten waren und das weiterhin Aufträge von HAMAG-BICRO erhält.

Warum hat HAMAG-BICRO INSA nicht ausgeschlossen?

Nach dem Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe ist einer der Gründe für einen möglichen Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers auch die schwerwiegende falsche Darstellung von Tatsachen bei der Bereitstellung von Informationen, die zur Überprüfung der Ausschlussgründe oder der Erfüllung der Auswahlkriterien erforderlich sind. Das Gesetz sieht außerdem eine Ausschlussfrist von zwei Jahren ab dem relevanten Ereignis für die Gründe gemäß Artikel 254 vor, wobei der Wirtschaftsteilnehmer seine Zuverlässigkeit durch geeignete Maßnahmen nachweisen kann.

Daher ist es entscheidend zu untersuchen, was in den Verfahren von HAMAG-BICRO geschah, die auf den strittigen Fall von INSA vor dem DKOM folgten. Die Frage ist, warum HAMAG-BICRO die Angebote von INSA akzeptierte, obwohl öffentlich bekannt war, dass in früheren Verfahren gelogen wurde, und warum es sie nicht ausschloss.

Stijena.info wird HAMAG-BICRO eine Frage stellen

Stijena.info kündigt an, HAMAG-BICRO eine konkrete Frage zu stellen: Hat es bei der Prüfung der Angebote von INSA Investment Software AG in den Verfahren, die auf die öffentlich bekannt gegebene Entscheidung des DKOM folgten, geprüft, ob ein Ausschlussgrund für dieses Unternehmen gemäß Artikel 254 wegen falscher Tatsachendarstellung nach dem Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe besteht, da das DKOM in einem früheren, völlig getrennten Verfahren festgestellt hatte, dass die ISO-Zertifikate, mit denen INSA ihre Angebotsangaben untermauerte, nicht existierten. Wenn eine solche Prüfung nicht durchgeführt wurde, verdient die Öffentlichkeit eine Antwort auf die Frage, warum nicht.

Die aktuelle Ausschreibung von HAMAG-BICRO wurde über einen Betrag von 200.000 Euro ausgeschrieben, und die Frist für die Angebotsabgabe betrug nur drei Tage, von denen zwei arbeitsfrei waren. Das einzige Angebot wurde von INSA eingereicht. Der Druck auf Minister Šušnjar wächst, während sich die SAFU von der Affäre distanziert und das heiße Thema an das Wirtschaftsministerium weitergegeben wird.

Häufige Fragen
Was hat das DKOM über die Firma INSA festgestellt? +
Das DKOM stellte fest, dass die ISO-Zertifikate, mit denen INSA ihre Angebotsangaben belegte, zum relevanten Zeitpunkt nicht gültig waren, das heißt, INSA hat in ihrem Angebot gelogen.
Wie viel waren die Aufträge wert, die INSA von HAMAG-BICRO erhielt? +
INSA erhielt den Auftrag zur Aufrüstung und Wartung des operativen Softwaresystems von HAMAG-BICRO im Wert von 160.000 Euro, und im nächsten Verfahren gewann sie erneut mit einem Angebot von 135.400 Euro.
Warum ist es problematisch, dass HAMAG-BICRO INSA nicht ausgeschlossen hat? +
Das Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe sieht die Möglichkeit des Ausschlusses eines Wirtschaftsteilnehmers wegen schwerwiegender falscher Tatsachendarstellung vor, mit einer Ausschlussfrist von zwei Jahren, und INSA erhielt trotz der früheren Entscheidung des DKOM weiterhin Aufträge.

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