Die Hafenmeisterei Lastovo hat einen weiteren Fall rücksichtslosen Fahrens auf See festgestellt. Diesmal filmten die Beamten zwei Personen auf einem Jetski, die nur 30 Meter von der Küste entfernt fuhren, was zehnmal weniger ist als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand.
Sie wurden auf offener See abgefangen
Auf dem von Index.hr veröffentlichten Video ist der Moment zu sehen, in dem das Boot der Hafenmeisterei den Jetski einholt. Wegen des begangenen Verstoßes wurde dem Fahrer sofort ein Bußgeldbescheid in Höhe von 900 Euro ausgestellt, der vor Ort auch bezahlt wurde.
Was sagen die Vorschriften zum Gleiten
Gemäß der Verordnung über die Sicherheit der Seeschifffahrt ist das Gleiten von Wasserfahrzeugen mit Motor- und Düsenantrieb, einschließlich Jetskis, nur in einer Entfernung von mehr als 300 Metern von der Küste erlaubt. Eine zusätzliche Einschränkung gilt für die Annäherung an die Küste zum Anlegen oder Auslaufen, dann müssen sich die Fahrzeuge auf dem kürzestmöglichen Weg und mit einer Geschwindigkeit von bis zu fünf Knoten bewegen.
Im Bereich von 300 Metern von der Küste und von Badeplätzen ist das Gleiten streng verboten, ebenso ist es verboten, sich Bojen zu nähern, die den für Badegäste reservierten Bereich markieren. Laut Gesetz sind für die Nichteinhaltung dieser Regeln Geldstrafen zwischen 400 und 6600 Euro vorgesehen, je nach Schwere und Umständen des Verstoßes. Obwohl die Strafen gesetzlich hoch sind, stellen die Wasserschutzpolizei und die Hafenmeistereien unter normalen Umständen meist Bußgeldbescheide über mindestens 400 Euro aus.
Betrunkener Motorbootfahrer letzte Woche gestoppt
Index.hr erinnert auch an den Fall von letzter Woche, als die Polizei in Šipanska Luka auf der Insel Šipan ein Motorboot wegen unerlaubten Gleitens stoppte. Die Inspektion ergab, dass das Fahrzeug von einem 52-jährigen kroatischen Staatsbürger geführt wurde, der 1,73 Promille Alkohol im Blut hatte.
Wegen der Gefahr, dass er weitere Verstöße begehen könnte, wurde der 52-Jährige bis zur Ausnüchterung in Polizeiräumen festgehalten. Ihm wurde auch die Ausstellung von Bußgeldbescheiden wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Seegesetzbuchs angekündigt. Nach diesem Vorfall appellierte die Polizei erneut an alle Wassersportler, das Verbot des Führens von Wasserfahrzeugen unter Alkoholeinfluss, die Regeln für sicheres Gleiten und den vorgeschriebenen Abstand zur Küste einzuhalten.