Ein 22-jähriger Mann verlor während der Fahrt mit einem Elektroroller das Gleichgewicht und stürzte mit diesem auf die Fahrbahn. Dabei wurden beide verletzt, doch das war nicht das einzige Problem, das die Polizei nach dem Unfall feststellte.
Konkret entsprach sein Roller nicht den vorgeschriebenen Standards für persönliche Transportmittel. Nach dem Straßenverkehrsgesetz darf ein Elektroroller eine Dauerleistung des Elektromotors von bis zu 600 W und eine maximale Konstruktionsgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h haben.
Mehr als dreimal so viel Leistung wie erlaubt
Der Roller in diesem Fall hatte sogar 2000 W, also mehr als dreimal so viel Leistung wie die vorgeschriebene Grenze. Da er höhere Werte als erlaubt aufwies und nicht in eine andere rechtliche Fahrzeugkategorie fiel, war es ihm nicht gestattet, sich auf öffentlichen Straßen zu bewegen.
Die Polizei beschlagnahmte daraufhin den Roller des 22-Jährigen. Darüber hinaus ist es nicht erlaubt, eine zweite Person auf einem Elektroroller zu transportieren, und die Polizei betont dieses Verbot besonders und weist auf die Bedeutung von Schutzausrüstung hin.
Im Geschäft erhältlich, aber nicht im Straßenverkehr
Das Problem ist, dass sehr leistungsstarke Elektroroller im Handel erhältlich sind. Daher rät die Polizei den Bürgern, vor dem Kauf immer die Dauerleistung des Motors und die maximale Konstruktionsgeschwindigkeit zu überprüfen, denn die Verfügbarkeit im Geschäft garantiert nicht automatisch die Erlaubnis zur Teilnahme am öffentlichen Verkehr.
Der Fall wirft eine lebenswichtige Frage für alle auf, die über den Kauf eines stärkeren Modells nachdenken: Bevor sie mehrere hundert oder mehrere tausend Euro bezahlen, sollten sie prüfen, ob sie es überhaupt dort nutzen dürfen, wo sie es fahren wollten.