Zwei junge Männer, ein 18-Jähriger und ein 19-Jähriger, die über ein soziales Netzwerk den sexuellen Missbrauch eines minderjährigen Mädchens live übertragen haben, sind nicht in Untersuchungshaft gekommen. Obwohl die Staatsanwaltschaft ihre Inhaftierung wegen der Schwere der Straftaten und der Gefahr der Beeinflussung von Zeugen beantragt hatte, traf der Ermittlungsrichter am Bezirksgericht in Zagreb eine andere Entscheidung.
Das entscheidende Beweismittel ist die Aufnahme, nicht die Aussage des Opfers
In der Begründung der Entscheidung, keine Untersuchungshaft anzuordnen, führte der Ermittlungsrichter aus, dass keine Befürchtung bestehe, dass die Verdächtigen die Aussage des Opfers beeinflussen könnten. Der Hauptgrund liegt in der Tatsache, dass die Tat selbst aufgezeichnet und im Internet veröffentlicht wurde, wodurch die Aufnahme zum zentralen Beweismittel wurde. Nach inoffiziellen Informationen von Index.hr handelt es sich um die Plattform TikTok.
Neben dem Verbot jeglichen Kontakts mit dem Mädchen wurde den jungen Männern auch die Auflage erteilt, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden. Darüber hinaus wurde ihnen durch die Entscheidung des Ermittlungsrichters die Nutzung des Internets, insbesondere von TikTok, verboten.
Jugend und fehlende Vorstrafen kamen ihnen zugute
Bei der Entscheidung des Richters spielte auch die Tatsache eine Rolle, dass beide Täter sehr jung sind. Einer von ihnen wurde Anfang dieses Jahres 18 Jahre alt, während der andere an seinem 19. Geburtstag festgenommen wurde. Eine weitere mildernde Tatsache ist, dass keiner von ihnen zuvor vorbestraft war.
Grausame Details aus der Strafanzeige
Die Polizei hat gestern Strafanzeige gegen die beiden jungen Männer wegen des Verdachts der Verletzung der Rechte des Kindes, unzüchtiger Handlungen an einer minderjährigen Person und unbefugter Aufnahme erstattet. Beide behaupteten während der Vernehmung, es sei ein "Spaß" gewesen.
Die Aufnahme offenbart jedoch eine dramatisch andere Realität. Darauf ist deutlich zu hören, wie das Mädchen sich gegen ihre Berührungen wehrt und sagt, dass es wehtut, während die jungen Männer ihr beleidigende Kommentare zurufen. In einem Moment sagt einer der Täter einen Satz, der die Rücksichtslosigkeit der Situation zusätzlich verdeutlicht: "Alter, der guckt dir beim Livestream zu... Mehr Leute gucken dir zu als je zuvor." Weitere Kommentare aus der Strafanzeige sind so unangemessen, dass sie von den Medien nicht veröffentlicht wurden.
Angedrohte Strafen
Für die Straftaten, die ihnen vorgeworfen werden, sind ernsthafte Haftstrafen vorgesehen. Für die Verletzung der Rechte des Kindes, also die Nötigung des Kindes zu einem Verhalten, das seinem Alter nicht angemessen ist, beträgt die Höchststrafe fünf Jahre Haft. Für unzüchtige Handlungen an einer minderjährigen Person ist ebenfalls eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft vorgesehen. Für unbefugte Aufnahme, nach der die Aufnahme einer größeren Anzahl von Menschen zugänglich wurde, ist eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft vorgeschrieben.