Macron verkündet Gesetz zur Sterbehilfe
Frankreich erhält nach jahrelangen Debatten das Recht auf Sterbehilfe für schwer kranke Patienten, unter strengen Bedingungen und mit einem Überprüfungsverfahren.
Frankreich erhält nach jahrelangen Debatten das Recht auf Sterbehilfe für schwer kranke Patienten, unter strengen Bedingungen und mit einem Überprüfungsverfahren.
Der französische Präsident Emmanuel Macron hat am Mittwoch, dem 19. August 2026, das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Sterbehilfe unterzeichnet, wie Le Figaro und France Info berichten. Das Gesetz wurde am selben Tag im Amtsblatt Journal officiel veröffentlicht und trat damit formell in Kraft.
Das Gesetz wurde in der vergangenen Woche vom französischen Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) mit einigen Vorbehalten bestätigt, nachdem es das Parlament Mitte Juli 2026 endgültig verabschiedet hatte. Damit endete eine jahrelange Phase öffentlicher und politischer Debatten über dieses sensible Thema.
Das neue Gesetz ermöglicht bestimmten Patienten, sich in Anwesenheit eines Gesundheitsdienstleisters selbst ein tödliches Präparat zu verabreichen. Wenn der Patient körperlich nicht in der Lage ist, diese Handlung selbst auszuführen, kann dies der Gesundheitsdienstleister tun, jedoch nur in diesem Fall.
Um für das Verfahren in Frage zu kommen, muss der Patient mehrere Bedingungen kumulativ erfüllen. Er muss volljährig sein, die französische Staatsbürgerschaft besitzen oder langjähriger Einwohner sein und an einer Krankheit leiden, die als "grave et incurable" (schwer und unheilbar) in einem terminalen oder "avancée" (fortgeschrittenen) Stadium gilt. Zudem muss er unter unerträglichen körperlichen Schmerzen leiden und in der Lage sein, bis zum letzten Moment eine informierte Einwilligung zu erteilen, so France Info.
Obwohl das Gesetz nun in Kraft ist, können Gesundheitsdienstleister es nicht sofort anwenden. Die französische Regierung muss noch die erforderlichen Durchführungsverordnungen erlassen, um die Einzelheiten des Verfahrens auszuarbeiten. Das Verfahren zur Feststellung der Eignung eines Patienten wird von einem Arzt geleitet, der jedoch auch andere Fachleute konsultieren muss.
Damit schließt sich Frankreich einem relativ kleinen Kreis von Ländern an, die dieses Recht bereits eingeführt haben. Dazu gehören Belgien, die Schweiz, die Niederlande, Kanada und Uruguay.
Auf Fotos, die von französischen Medien veröffentlicht wurden, ist Macron am 17. August 2026 in Bormes-les-Mimosas zu sehen, und zuvor am 22. Juli 2026 im Élysée-Palast in Paris, während das Gesetz die letzten Phasen des parlamentarischen Verfahrens durchlief.