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Ministerium zahlt für Meldungen verendeter Wildschweine

Das Landwirtschaftsministerium ruft die Bürger dazu auf, Funde von Wildschweinkadavern nicht zu ignorieren, denn jede Meldung hilft im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest und kann finanzielle Vorteile bringen.

Foto: Wikipedia (Divlja svinja)
Kurz gesagt
  • Das Landwirtschaftsministerium ruft die Bürger auf, jedes verendete Wildschwein zu melden.
  • Für Meldungen, die zu einer Laboruntersuchung des Kadavers führen, ist eine finanzielle Belohnung vorgesehen.
  • Meldungen können an Tierärzte, Jagdausübungsberechtigte, per E-Mail oder über die Bereitschaftstelefonnummer 099/4392-507 erfolgen.
  • Ziel ist die schnelle Erkennung der Afrikanischen Schweinepest und die Verhinderung ihrer Ausbreitung.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei hat am Dienstag, dem 11. August 2026, bekannt gegeben, dass natürliche Personen für jede Meldung des Standorts eines verendeten Wildschweins finanziell belohnt werden, sofern der Kadaver gefunden und im Labor auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) untersucht wird.

Die rechtzeitige Entdeckung jedes einzelnen Falles, so das Ministerium, sei entscheidend, um die Ausbreitung dieser gefährlichen Krankheit zu verhindern. Die Bürger werden eindringlich gebeten, einen gefundenen Kadaver auf keinen Fall anzufassen oder zu bewegen; es genügt, den genauen Standort den zuständigen Behörden zu melden.

Bereitschaftstelefon und E-Mail für dringende Meldungen

Es gibt mehrere Meldeoptionen: Der Standort des verendeten Tieres kann der zuständigen amtlichen Tierarztorganisation oder dem Jagdausübungsberechtigten, in dessen Jagdrevier sich der Kadaver befindet, gemeldet werden. Die Meldung kann auch per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Für Notfälle und Meldungen außerhalb der Dienstzeiten hat das Ministerium eine Bereitschaftstelefonnummer 099/4392-507 eingerichtet, die rund um die Uhr erreichbar ist.

Die Laboruntersuchung jedes verendeten Wildschweins ist von großer Bedeutung, da nur so der Gesundheitsstatus der Population schnell festgestellt und alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP rechtzeitig ergriffen werden können. Die Bürger tragen also gleichzeitig zum Schutz der heimischen Schweineproduktion bei und können finanziell belohnt werden.

Biosicherheit in den Betrieben

Neben dem Aufruf zur Meldung hat das Ministerium auch zusätzliche Informationen zu Biosicherheitsmaßnahmen in Einrichtungen, in denen Schweine gehalten werden, veröffentlicht. Diese Maßnahmen sind besonders wichtig für den Schutz der Haustiere und die Verringerung des Risikos der Einschleppung und Ausbreitung der Krankheit in den Betrieben. Detaillierte Anweisungen sind auf den offiziellen Seiten des Landwirtschaftsministeriums verfügbar.

Häufige Fragen
Was soll ich tun, wenn ich ein verendetes Wildschwein finde? +
Fassen Sie es nicht an und bewegen Sie es nicht. Melden Sie sofort den genauen Standort der zuständigen Tierarztorganisation, dem Jagdausübungsberechtigten oder der Bereitschaftstelefonnummer des Ministeriums 099/4392-507.
Wer hat Anspruch auf die finanzielle Belohnung für die Meldung? +
Anspruch auf die finanzielle Belohnung hat jede natürliche Person, deren Meldung des Standorts eines verendeten Wildschweins zum Auffinden und zur Laboruntersuchung des Kadavers führt.
Warum ist es wichtig, jedes verendete Wildschwein zu melden? +
Die Laboruntersuchung jedes Kadavers ist entscheidend für die rechtzeitige Erkennung der Afrikanischen Schweinepest und die Ergreifung von Maßnahmen zur Verhinderung ihrer Ausbreitung, wodurch die heimische Schweineproduktion geschützt wird.
Wie kann ich den Standort außerhalb der Dienstzeiten der Tierarztpraxen melden? +
Das Ministerium hat eine Bereitschaftstelefonnummer 099/4392-507 eingerichtet, die auch außerhalb der regulären Dienstzeiten erreichbar ist. Sie können die Meldung auch per E-Mail an [email protected] senden.

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