Das Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei hat am Dienstag, dem 11. August 2026, bekannt gegeben, dass natürliche Personen für jede Meldung des Standorts eines verendeten Wildschweins finanziell belohnt werden, sofern der Kadaver gefunden und im Labor auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) untersucht wird.
Die rechtzeitige Entdeckung jedes einzelnen Falles, so das Ministerium, sei entscheidend, um die Ausbreitung dieser gefährlichen Krankheit zu verhindern. Die Bürger werden eindringlich gebeten, einen gefundenen Kadaver auf keinen Fall anzufassen oder zu bewegen; es genügt, den genauen Standort den zuständigen Behörden zu melden.
Bereitschaftstelefon und E-Mail für dringende Meldungen
Es gibt mehrere Meldeoptionen: Der Standort des verendeten Tieres kann der zuständigen amtlichen Tierarztorganisation oder dem Jagdausübungsberechtigten, in dessen Jagdrevier sich der Kadaver befindet, gemeldet werden. Die Meldung kann auch per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Für Notfälle und Meldungen außerhalb der Dienstzeiten hat das Ministerium eine Bereitschaftstelefonnummer 099/4392-507 eingerichtet, die rund um die Uhr erreichbar ist.
Die Laboruntersuchung jedes verendeten Wildschweins ist von großer Bedeutung, da nur so der Gesundheitsstatus der Population schnell festgestellt und alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP rechtzeitig ergriffen werden können. Die Bürger tragen also gleichzeitig zum Schutz der heimischen Schweineproduktion bei und können finanziell belohnt werden.
Biosicherheit in den Betrieben
Neben dem Aufruf zur Meldung hat das Ministerium auch zusätzliche Informationen zu Biosicherheitsmaßnahmen in Einrichtungen, in denen Schweine gehalten werden, veröffentlicht. Diese Maßnahmen sind besonders wichtig für den Schutz der Haustiere und die Verringerung des Risikos der Einschleppung und Ausbreitung der Krankheit in den Betrieben. Detaillierte Anweisungen sind auf den offiziellen Seiten des Landwirtschaftsministeriums verfügbar.