Innenministerium nimmt Bewerbungen für 550 Polizisten entgegen
Die Ausschreibung für das Programm zur sekundären Erwachsenenbildung ist vom 8. April bis zum 28. August 2026 über e-Bürger oder per Post möglich.
Die Ausschreibung für das Programm zur sekundären Erwachsenenbildung ist vom 8. April bis zum 28. August 2026 über e-Bürger oder per Post möglich.
Das Innenministerium plant, 550 Teilnehmer und Teilnehmerinnen in das Programm zur sekundären Erwachsenenbildung für den Beruf Polizist/Polizistin im Schuljahr 2026/2027 aufzunehmen. Das Programm beginnt frühestens am 19. Oktober 2026, und nach Abschluss werden die Teilnehmer in den Polizeidirektionen oder Organisationseinheiten der Polizeidirektion eingestellt, je nach Bedarf des Dienstes.
Für die Ausschreibung können sich Staatsbürger und Staatsbürgerinnen der Republik Kroatien bewerben, die mehrere Bedingungen erfüllen. Sie müssen eine abgeschlossene Sekundarschulbildung von drei oder vier Jahren Dauer haben und dürfen am 19. Oktober 2026 das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Darüber hinaus müssen die Kandidaten eine besondere psychische und körperliche Gesundheitsfähigkeit besitzen, das vorgeschriebene Niveau der körperlichen motorischen Fähigkeiten erfüllen, persönlich würdig für die Ausübung des Polizeidienstes sein und dürfen nicht Mitglied einer politischen Partei sein.
Bewerbungen werden über das System e-Bürger eingereicht, und im Namen minderjähriger Kandidaten können die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Bewerbung einreichen. Alternativ kann die Bewerbung per Post an die Adresse Ministerium für Innere Angelegenheiten, Direktion für Humanressourcen, Ulica grada Vukovara 33, Zagreb, mit dem Vermerk "für die Ausschreibung" gesendet werden.
Kandidaten, die sich per Post bewerben, müssen das ausgefüllte Bewerbungsformular, das auf der Website des Innenministeriums verfügbar ist, sowie Kopien der Zeugnisse aller Klassen der Sekundarschule und des Abschlusszeugnisses, der Reifeprüfung oder der staatlichen Reifeprüfung beifügen. Personen, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, müssen auch einen Nachweis über die Bewertung der ausländischen Bildungsqualifikation vorlegen.
Zusätzlich sind die Kandidaten verpflichtet, einen Nachweis über das Vorzugsrecht unter gleichen Bedingungen bei der Aufnahme beizufügen, eine Kopie der Entscheidung bzw. der Bescheinigung über den anerkannten Status, auf den sie sich berufen. Angehörige nationaler Minderheiten sind nicht verpflichtet, einen Nachweis über ihre nationale Zugehörigkeit vorzulegen.
Die Auswahl für die Aufnahme in das Programm erfolgt gemäß den Bedürfnissen des Ministeriums auf der Grundlage der Ergebnisse der bisherigen schulischen Ausbildung, psychologischer Tests, der Überprüfung der körperlichen motorischen Fähigkeiten, eines Motivationsgesprächs sowie der Überprüfung der persönlichen Würde und der körperlichen Gesundheitsfähigkeit. Einladungen zu den Überprüfungen werden auf der Website des Innenministeriums, über das Benutzerpostfach von e-Bürger, per SMS oder per E-Mail-Adresse, die in der Bewerbung angegeben wurde, veröffentlicht.
Kandidaten, die keine rechtzeitige und ordnungsgemäße Bewerbung einreichen oder die formalen Bedingungen nicht erfüllen, gelten nicht als beworben. Dasselbe gilt für diejenigen, die nicht zu den Überprüfungen erscheinen; es wird angenommen, dass sie ihre Bewerbung zurückgezogen haben. Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen läuft vom 8. April 2026 bis zum 28. August 2026.