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Unzureichende Bedingungen für 62 ausländische Arbeiter: Arbeitgeber aus der Umgebung von Čazma landet vor Gericht

Polizei und Staatliche Inspektion führten eine koordinierte Kontrolle durch und stellten Verstöße gegen das Ausländergesetz im Bereich der Unterbringung von Arbeitern aus Nepal und Indien fest.

Foto: Wikipedia (Nepal)
Kurz gesagt
  • Polizei und Staatliche Inspektion führten am 31. Juli 2026 eine Kontrolle in einem Unternehmen in der Umgebung von Čazma durch.
  • Es wurden 62 ausländische Arbeiter aus Nepal und Indien überprüft; alle hatten ordnungsgemäße Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen.
  • Wegen unzureichender Unterbringungsbedingungen wird gegen den Arbeitgeber und die verantwortliche Person ein Strafantrag eingereicht.
  • Die Polizei betont, dass das Ziel der Schutz der Würde der Arbeiter und fairer Geschäftsbedingungen ist.

Wegen der nicht ordnungsgemäßen Unterbringung von insgesamt 62 ausländischen Arbeitern sieht sich ein Arbeitgeber aus der Umgebung von Čazma einem Strafantrag gegenüber. Die Polizei der Gespanschaft Bjelovar-Bilogora teilte am Montag, dem 3. August 2026, mit, dass sie in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Inspektion schwerwiegende Unregelmäßigkeiten bei den Wohnbedingungen von Drittstaatsangehörigen festgestellt habe, wodurch die Bestimmungen des Ausländergesetzes verletzt wurden.

Koordinierte Kontrolle am Freitag

Eine umfassende Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Aufenthalt, Arbeit und Unterbringungsbedingungen wurde am Freitag, dem 31. Juli 2026, in einem Unternehmen mit Sitz in der Umgebung von Čazma durchgeführt. An der Aktion beteiligten sich Polizeibeamte für illegale Migrationen aus den Polizeistationen Čazma, Daruvar und Bjelovar, Mitarbeiter der Abteilung für öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie Arbeits- und Arbeitsschutzinspektoren der Staatlichen Inspektion, Regionalbüro Bjelovar.

Aufenthalt und Arbeit ordnungsgemäß, Unterbringung problematisch

Während der Kontrolle wurden insgesamt 62 Drittstaatsangehörige überprüft, konkret Arbeiter aus Nepal und Indien. Die Inspektoren bestätigten, dass alle die Voraussetzungen für einen legalen Aufenthalt und eine legale Arbeit in Kroatien erfüllen und dass in diesem Bereich keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Eine detaillierte Inspektion ihrer Unterkünfte ergab jedoch, dass die Bedingungen nicht den gesetzlichen Standards entsprachen.

Strafantrag gegen den Arbeitgeber

Genau wegen der festgestellten Mängel bei der Gewährleistung einer angemessenen Unterbringung wird die Staatliche Inspektion einen Strafantrag beim Amtsgericht in Bjelovar einreichen. Das Verfahren richtet sich gegen das Unternehmen aus der Umgebung von Čazma als Arbeitgeber und die verantwortliche Person in dieser juristischen Person.

Die Polizei betonte die Bedeutung solcher koordinierten Kontrollen. Durch die konsequente Anwendung des Ausländergesetzes, so ihre Botschaft, werde die Würde und Sicherheit der Arbeiter geschützt und faire Geschäftsbedingungen für alle Arbeitgeber gewährleistet, die die Vorschriften einhalten. Diese Botschaft gewinnt angesichts der zunehmenden Zahl ausländischer Arbeiter auf dem kroatischen Arbeitsmarkt an Bedeutung.

Häufige Fragen
Was wurde bei der Inspektionskontrolle in der Umgebung von Čazma genau festgestellt? +
Es wurde festgestellt, dass 62 ausländische Arbeiter aus Nepal und Indien ordnungsgemäße Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen haben, aber die Bedingungen ihrer Unterbringung nicht dem Ausländergesetz entsprachen.
Wer war an dieser Kontrollaktion beteiligt? +
An der Aktion waren Polizeibeamte für illegale Migrationen aus Čazma, Daruvar und Bjelovar, die Abteilung für öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie Arbeits- und Arbeitsschutzinspektoren der Staatlichen Inspektion beteiligt.
Welche Konsequenzen drohen dem Arbeitgeber? +
Die Staatliche Inspektion wird einen Strafantrag beim Amtsgericht in Bjelovar gegen den Arbeitgeber und die verantwortliche Person in der juristischen Person wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Ausländergesetzes einreichen.
Hielten sich die ausländischen Arbeiter illegal in Kroatien auf? +
Nein. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass alle Staatsangehörigen aus Nepal und Indien die Voraussetzungen für einen legalen Aufenthalt und eine legale Arbeit in Kroatien erfüllen und in diesem Bereich keine Unregelmäßigkeiten vorlagen.

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