Deutscher (19) nach wilder Verfolgungsjagd in Pula angeklagt: Er fuhr 100 km/h und rammte ein Polizeiauto
Die Staatsanwaltschaft in Pula hat Anklage gegen den 19-Jährigen erhoben, das Gericht verlängerte die Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft in Pula hat Anklage gegen den 19-Jährigen erhoben, das Gericht verlängerte die Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft in Pula hat Anklage gegen einen 19-jährigen deutschen Staatsbürger erhoben. Ihm werden Nötigung einer Amtsperson und rücksichtslose Teilnahme am Straßenverkehr vorgeworfen, was in einer gefährlichen Verfolgungsjagd und einem Zusammenstoß im Stadtgebiet von Pula endete.
Laut Anklageschrift begann die dramatische Ereigniskette Anfang Juni. Am 2. Juni steuerte der junge Mann ein Auto mit deutschen Kennzeichen und hielt an den Zeichen der Polizeibeamten, die eine Verkehrskontrolle durchführten, nicht an. Statt anzuhalten, beschleunigte er und fuhr mit hoher Geschwindigkeit auf einen Polizeiparkplatz.
Als sich die Polizisten näherten, um ihn zu identifizieren, schloss sich der 19-Jährige in seinem Fahrzeug ein und begann rückwärts zu fliehen. Mehrere Streifenwagen beteiligten sich daraufhin an der Verfolgung, um die zunehmend gefährliche Fahrt zu stoppen.
Die Anklageschrift offenbart erschreckende Details der Flucht. Der junge Deutsche fuhr mit mindestens 100 Kilometern pro Stunde durch das dicht besiedelte Gebiet von Pula. Besonders alarmierend ist, dass er mit dieser Geschwindigkeit auch an einer Grundschule in Pula vorbeiraste.
Er ignorierte auch die Anweisungen der Polizisten, die sich ihm in einem zivilen Fahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn näherten. Als sie ihm durch Handzeichen und Signale deutlich machten, dass er anhalten müsse, beschleunigte er erneut und lenkte abrupt direkt auf das Polizeiauto zu. Die Flucht endete mit einem Zusammenstoß mit diesem Polizeifahrzeug und einem Lastwagen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte in der Anklageschrift die Verlängerung der Untersuchungshaft für den 19-Jährigen, unter Berufung auf Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr. Das Gericht folgte diesem Antrag.
Gleichzeitig verwarf die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige gegen einen 21-jährigen deutschen Staatsbürger, der sich zum Zeitpunkt des Vorfalls als Beifahrer im Auto befand. Obwohl er zuvor wegen des Verdachts der Beihilfe zu den Straftaten angezeigt worden war, wird gegen ihn kein Strafverfahren eingeleitet.