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Formular 18a: Schlüsseldokument für ausländische Arbeitnehmer

Das Institut für öffentliche Gesundheit der Gespanschaft Bjelovar-Bilogora hat detaillierte Anweisungen für Arbeitgeber und Drittstaatsangehörige veröffentlicht, die erstmals nach Kroatien zur Arbeit kommen.

Foto: Ramon Karolan na Pexels
Kurz gesagt
  • Drittstaatsangehörige aus dem Visumregime müssen das Formular 18a beim ersten Antrag auf Aufenthalt zur Arbeit vorlegen.
  • Das Formular bestätigt den Gesundheitszustand und den Impfstatus und darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 90 Tage sein.
  • Alle Untersuchungen werden im Herkunftsland des Arbeitnehmers durchgeführt; detaillierte Anweisungen sind auf der Website des ZZJZ BBŽ verfügbar.

Das Institut für öffentliche Gesundheit der Gespanschaft Bjelovar-Bilogora (ZZJZ BBŽ) hat am 11. August 2026 wichtige Informationen für Arbeitgeber und Drittstaatsangehörige veröffentlicht, die in der Republik Kroatien arbeiten möchten. Es handelt sich um das Formular 18a, die Bescheinigung über den Gesundheitszustand und den Impfstatus, die für eine bestimmte Kategorie ausländischer Arbeitnehmer bei der ersten Einreise verpflichtend ist.

Wer muss das Formular einreichen

Die Pflicht zur Einreichung des Formulars 18a gilt ausschließlich für Drittstaatsangehörige, die aus einem Visumregime kommen und erstmals einen Antrag auf Genehmigung des vorübergehenden Aufenthalts zur Arbeit in Kroatien stellen. Das Formular wird dem Innenministerium zusammen mit dem Aufenthaltsantrag vorgelegt.

Ein entscheidendes Detail, auf das das Institut hinweist, ist die zeitliche Gültigkeit des Dokuments. Das Formular 18a darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 90 Tage sein. Daher ist es wichtig, den Termin für die Untersuchung und die Einreichung der Unterlagen gut zu planen.

Untersuchungen ausschließlich im Heimatland

Das ZZJZ BBŽ betont, dass der Arbeitnehmer alle erforderlichen ärztlichen Untersuchungen und Tests im Herkunftsland durchführen lassen muss, nicht in Kroatien. Erst nach Abschluss aller Befunde übermittelt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber das ordnungsgemäß ausgefüllte und beglaubigte Formular 18a.

Der Arbeitgeber verwendet dieses Dokument anschließend im weiteren Verfahren zur Genehmigung des Aufenthalts bei den zuständigen Behörden.

Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

Das Institut für öffentliche Gesundheit der BBŽ appelliert besonders an Interessierte, vor Einreichung der Unterlagen die Anweisungen zum korrekten Ausfüllen des Formulars sowie die Hinweise zur Übermittlung an das Innenministerium sorgfältig zu studieren. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Formular 18a nicht mit der Gesundheitsuntersuchung zusammenhängt, die bei der Verlängerung des Aufenthalts durchgeführt wird, es handelt sich um zwei getrennte Verfahren.

Alle detaillierten Anweisungen, das Formular selbst und ein Beispiel für ein korrekt ausgefülltes Formular sind auf der offiziellen Website des Instituts für öffentliche Gesundheit der Gespanschaft Bjelovar-Bilogora verfügbar.

Häufige Fragen
Wer ist verpflichtet, das Formular 18a einzureichen? +
Drittstaatsangehörige aus dem Visumregime, die erstmals nach Kroatien zur Arbeit kommen und einen Antrag auf ersten vorübergehenden Aufenthalt stellen.
Wie lange ist das Formular 18a gültig? +
Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Aufenthalt darf das Formular nicht älter als 90 Tage sein.
Wo werden die erforderlichen Untersuchungen für das Formular 18a durchgeführt? +
Alle Untersuchungen und Tests muss der Arbeitnehmer im Herkunftsland durchführen lassen, nicht in Kroatien.
Wird das Formular 18a auch für die Verlängerung des Aufenthalts benötigt? +
Nein. Das Formular 18a steht nicht im Zusammenhang mit der Gesundheitsuntersuchung, die bei der Verlängerung des Aufenthalts durchgeführt wird.

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