Mehr als 13.000 kroatische Bürger können ab Montag, dem 3. August 2026, ihre alten Personalausweise nicht mehr nutzen. Laut Informationen des Portals 023.hr handelt es sich um Dokumente mit unbefristeter Gültigkeit, die vor dem 1. Januar 2003 ausgestellt wurden und die gemäß den neuen Sicherheitsstandards automatisch ihre Gültigkeit verlieren.
Warum die Ausweise ihre Gültigkeit verlieren
Die Pflicht zum Umtausch ergibt sich aus der Anwendung der EU-Verordnung zur Stärkung der Sicherheitsstandards und zum Schutz vor Fälschungen. Dokumente, die älter als zwei Jahrzehnte sind, erfüllen die modernen biometrischen und technischen Kriterien nicht mehr und werden daher aus dem Verkehr gezogen.
Das Innenministerium (MUP) hat alle Bürger, die noch solche Ausweise besitzen, aufgefordert, so schnell wie möglich den Umtausch einzuleiten, um administrative Blockaden und erhebliche Geldstrafen zu vermeiden.
So läuft der Umtausch ab und was er kostet
Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises ist es erforderlich, persönlich bei der nächsten Polizeidirektion oder Polizeistation vorzusprechen. Mitzubringen sind der alte Personalausweis und ein Foto im Format 3,5 x 4,5 Zentimeter. Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eingeschränkter Mobilität nicht persönlich erscheinen können, hat das MUP einen Außendienst organisiert, Polizeibeamte kommen zur Wohnadresse, um den Antrag entgegenzunehmen und das neue Dokument zuzustellen.
Die Kosten für die Ausstellung hängen von der Art und der Geschwindigkeit des Verfahrens ab. Die reguläre Ausstellung eines Personalausweises mit elektronischen Zertifikaten kostet 13,27 Euro. Bürger über 70 Jahre, die einen unbefristeten Ausweis ohne Zertifikate beantragen, zahlen 9,29 Euro. Für diejenigen, die das Dokument dringender benötigen, kostet das beschleunigte Verfahren mit einer Bearbeitungszeit von zehn Tagen 25,88 Euro, während das Eilverfahren mit einer Bearbeitungszeit von drei Werktagen mit 66,36 Euro zu Buche schlägt.
Fristen und Strafen bei Nichteinhaltung der Pflicht
Das Gesetz schreibt eine Frist von 15 Tagen für die Beantragung eines neuen Ausweises vor, nachdem der alte seine Gültigkeit verloren hat. Das Versäumen dieser Frist zieht ein Bußgeld von 66,36 Euro nach sich. Noch höhere Strafen drohen Bürgern, die überhaupt kein gültiges Dokument besitzen, in diesem Fall ist ein Bußgeld zwischen 390 und 590 Euro vorgesehen, so 023.hr.
Das MUP appelliert daher an die Bürger, den Umtausch nicht aufzuschieben, da die Strafen um ein Vielfaches höher sind als die Kosten für die Ausstellung des neuen Dokuments.