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Um mehrere tausend Euro betrogen

Polizei warnt: Für die Überweisung genügt die IBAN des Käufers, geben Sie niemals CVC/CVV-Nummer oder Online-Banking-Daten weiter.

Foto: Cup of Couple na Pexels
Kurz gesagt
  • Eine 59-jährige Frau aus der Gespanschaft Krapina-Zagorje wurde beim Online-Verkauf eines Geräts betrogen und verlor mehrere tausend Euro.
  • Der Betrüger schickte ihr einen gefälschten Link, auf dem sie ihre Bankkartendaten einschließlich CVC/CVV-Nummer eingab.
  • Die Polizei betont, dass für eine Überweisung nur die IBAN erforderlich ist und Kartendaten niemals an unbekannte Personen weitergegeben werden sollten.

Die Polizeidirektion Krapina-Zagorje hat über einen neuen Fall von Internetbetrug berichtet, bei dem eine 59-jährige Frau um mehrere tausend Euro gebracht wurde. Sie wurde beim Versuch, ein Gerät über ein Online-Kleinanzeigenportal zu verkaufen, betrogen, nachdem sie auf einem gefälschten Link sensible Daten ihrer Bankkarte eingegeben hatte.

Wie der Betrug ablief

Laut Polizeiangaben meldete die Frau den Vorfall am Mittwoch, dem 6. August 2026. Sie hatte zuvor eine Anzeige für den Verkauf eines Geräts auf dem Portal geschaltet, und kurz darauf kontaktierte sie eine unbekannte Person über eine App zum Austausch digitaler Inhalte, mit der sie den Kaufvertrag abschloss.

Nach der Einigung übermittelte die unbekannte Person ihr einen Link. Als sie ihn öffnete, gab die 59-Jährige die geforderten Daten ihrer Bankkarte ein, einschließlich Kartennummer und Sicherheitscode CVC/CVV. Kurz darauf wurde von ihrem Bankkonto ein Betrag von mehreren tausend Euro abgebucht.

Warnung an die Bürger: IBAN ist ausreichend

Die Polizei appelliert erneut an die Bürger, bei Internetverkäufen äußerste Vorsicht walten zu lassen. Sie betont, dass für eine Überweisung auf das Girokonto des Verkäufers niemals Kartendaten verlangt werden, die Angabe der IBAN genügt.

Besonders warnen sie vor typischen Betrugsmerkmalen: dem Versenden von Links, die angeblich zu Bank- oder Paketdienstseiten führen, der Aufforderung zur Eingabe persönlicher Daten, gefälschten Webseiten mit vielen Rechtschreibfehlern sowie der Aufforderung zur Eingabe von Daten von Debit- oder Kreditkarten. Als äußerst gefährlich heben sie die Aufforderung zur Angabe der dreistelligen CVC/CVV-Nummer auf der Rückseite der Karte sowie von Zugangsdaten zum Online-Banking hervor, wie Token-Nummern oder Einmalpasswörter.

Die Polizei rät, Kartendaten niemals an unbekannte Personen weiterzugeben. Bei Verdacht auf Betrug sollten Bürger sofort ihre Bank kontaktieren und den Vorfall der Polizei melden. Weitere Informationen zu Cyberbetrug und Schutzmöglichkeiten finden Sie auf der Seite Web heroj.

Häufige Fragen
Wie wurde die Frau betrogen? +
Nachdem sie eine Anzeige für den Verkauf eines Geräts aufgegeben hatte, schickte ihr eine unbekannte Person einen gefälschten Link, auf dem sie ihre Kartennummer und CVC/CVV-Nummer eingab, woraufhin Geld von ihrem Konto abgebucht wurde.
Welche Daten benötigt der Käufer tatsächlich für die Überweisung? +
Für eine Überweisung auf ein Girokonto benötigt der Käufer nur die IBAN. Kartennummer, CVC/CVV-Nummer oder Online-Banking-Daten sind niemals erforderlich.
Was tun, wenn ich Betrug vermute? +
Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank, um weitere Transaktionen zu verhindern, und melden Sie den Vorfall der nächsten Polizeidienststelle.
Wo kann ich mehr über den Schutz vor Online-Betrug erfahren? +
Weitere Informationen zu Arten von Cyberbetrug und Schutzmöglichkeiten finden Sie auf der Seite Web heroj.

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