Polizeibeamte, die sich mit der Bekämpfung der Schleusung von Migranten im Gebiet der Polizeidirektion Sisak-Moslavina befassen, haben in zwei getrennten Fällen die Schleusung mehrerer ausländischer Staatsangehöriger verhindert. Wie das Portal Sisak.info berichtet, ereigneten sich beide Kontrollen am Mittwoch, dem 29. Juli 2026, im Gebiet von Jasenovac.
Nach Informationen der Polizei hatten die gestoppten Migranten zuvor illegal die Staatsgrenze der Republik Kroatien überschritten.
Kriminalistische Ermittlungen gegen zwei Verdächtige
Wegen des Verdachts der Begehung einer Straftat des illegalen Eindringens, der Bewegung und des Aufenthalts in der Republik Kroatien, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Unterzeichnerstaat des Schengener Abkommens gemäß Artikel 326 des Strafgesetzbuchs wurden kriminalistische Ermittlungen durchgeführt. Diese umfassten einen 30-jährigen kroatischen Staatsbürger, der in den Nachmittagsstunden kontrolliert wurde, und einen 23-jährigen Staatsbürger Sloweniens, der am selben Tag in den Abendstunden gestoppt wurde.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Verdächtigen aus Gewinnsucht, gegen einen im Voraus vereinbarten Geldbetrag, ausländische Staatsangehörige zu ihrem endgültigen Zielort transportierten. Nach Abschluss der Ermittlungen wurde der 30-Jährige strafrechtlich angezeigt, während der 23-Jährige neben der Strafanzeige dem Haftrichter der Polizeidirektion Sisak-Moslavina übergeben wurde.
Zusätzliche Ordnungswidrigkeit und Geldstrafe
Zusätzlich zur Strafanzeige wegen Schleusung sah sich der 30-jährige kroatische Staatsbürger auch einem Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber. Es wurde festgestellt, dass er ein Fahrzeug führte, während ihm die Fahrerlaubnis wegen eines nicht durchgeführten außerordentlichen Gesundheitschecks entzogen worden war. Er wurde festgenommen und dem Amtsgericht für Ordnungswidrigkeiten vorgeführt, das ihm eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro auferlegte.
Gegenüber den ausländischen Staatsangehörigen, die beim illegalen Grenzübertritt angetroffen wurden, wurde gemäß dem Gesetz über Ausländer und dem Gesetz über internationalen und vorübergehenden Schutz verfahren.