Ein unüberlegtes Angebot von nur 20 Euro brachte einem Zagreber Steinmetz (34) Strafverfolgung und eine Bewährungsstrafe ein. Nachdem er im November letzten Jahres wegen Handynutzung am Steuer angehalten worden war, versuchte er, die Sache auf seine Weise zu regeln, doch statt ohne Strafe davonzukommen, geriet er ins Visier der USKOK.
Als ihm die Ernsthaftigkeit der Lage bewusst wurde, entschied er sich sofort nach Erhebung der Anklage für eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft, um ein öffentliches Gerichtsverfahren zu vermeiden. In diesen Tagen wurde er vor dem Bezirksgericht in Zagreb zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren verurteilt und muss zudem 500 Euro Gerichtskosten zahlen.
Wie alles begann
Die Probleme begannen am 14. November 2025 gegen 21:35 Uhr. Eine Polizeistreife hielt den Steinmetz in Neu-Zagreb an einer Bushaltestelle an der Holjevac-Allee in der Nähe des Museums für zeitgenössische Kunst an. Die Beamten teilten ihm mit, dass sie ihn dabei beobachtet hätten, wie er während der Fahrt sein Handy benutzte, was einen Verstoß gegen Artikel 196 des Straßenverkehrsgesetzes darstellt und mit einer Geldstrafe von 130 Euro geahndet wird.
Dem Fahrer gefiel die Situation nicht, also machte er dem Polizisten in Anwesenheit seines Auszubildenden ein direktes Angebot. "Und wenn ich Ihnen 20 Euro für einen Kaffee gebe, dann schreiben Sie mir keine Strafe?", fragte er.
Warnung und Beharrlichkeit
Das war der Auslöser für eine erneute Warnung, dass er wegen dieser Sache auf die Polizeiwache gebracht würde. Doch der Steinmetz ließ nicht locker. "Lassen Sie uns das so regeln, wie ich es Ihnen bereits gesagt habe, und wir haben uns nie gesehen!", beharrte er auf seinem Angebot.
Am Ende kassierte der 34-Jährige nicht nur einen Bußgeldbescheid wegen Handynutzung am Steuer, sondern auch eine Strafanzeige bei der USKOK wegen Bestechung. Statt der ursprünglichen 130 Euro kostete ihn die ganze Situation 500 Euro Gerichtskosten, eine Menge Nerven und die Vorführung, dazu das Risiko einer Haftstrafe, falls er innerhalb von zwei Jahren eine neue Straftat begeht.